Gericht beauftragt Gutachter wegen Zivilklage gegen Polizistenmörder

Augsburg (dpa/lby) - Im Schmerzensgeldprozess gegen die beiden Mörder
des Augsburger Polizisten Mathias Vieth hat das Landgericht Augsburg
die Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens angeordnet. Die
Streifenkollegin des vor mehr als fünf Jahren erschossenen Beamten
hat die zwei rechtskräftig verurteilten Täter auf 40 000 Euro
verklagt, weil sie durch die Schießerei im Augsburger Stadtwald
bleibende psychische Beschwerden erlitten habe.

Der Richter erklärte am Mittwoch, dass ein leitender Arzt des
Bezirkskrankenhauses Augsburg nun das Gutachten dazu erstellen soll.
Dadurch wird das Zivilverfahren voraussichtlich ein halbes Jahr oder
länger unterbrochen. Ein neuer Verhandlungstermin wurde noch nicht
festgelegt.

Die Klägerin war bei der Schießerei leicht verletzt worden. In dem
Verfahren hatte sie geschildert, dass sie noch immer an einem
Knalltrauma und Panikattacken leide. Nach der Tat war sie mehrfach
für längere Zeit krankgeschrieben, inzwischen arbeitet die 35-Jährige

wieder im Innendienst der Polizei.

Die jeweils zu lebenslanger Haft verurteilten Mörder - ein Brüderpaar
- lehnen die Forderung ab. Sie bestreiten nach wie vor, auf Vieth und
dessen Kollegin geschossen zu haben. Die Brüder hatten sich nach den
Urteilen in den zwei Strafverfahren in einer Herbstnacht 2011 mit den
Polizisten eine wilde Verfolgungsjagd geliefert. Die Beamten hatten
die Männer offenbar bei der Vorbereitung eines Raubüberfalls
überrascht. Im Wald schossen die Täter dann mit Schnellfeuergewehren
auf die Polizisten, der 41-jährige Vieth starb im Kugelhagel.