Arbeitgeber-Info über Sozialversicherungspflicht der Beschäftigten

Berlin (dpa) - Arbeitgeber sollen sich künftig schneller und
einfacher über die notwendigen Sozialabgaben für ihre Beschäftigten
informieren können. Dazu schaltete der Spitzenverband der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) am Mittwoch in Berlin das
«Arbeitgeberportal Sozialversicherung» frei. Es soll insbesondere
neue Arbeitgeber sowie kleine und mittlere Unternehmen bei komplexen
Fragen rund um das Melde- und Beitragsrecht in der Sozialversicherung
unterstützen.

Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer,
erklärte: «Wir gehen davon aus, dass die neue Onlineplattform dazu
beitragen wird, Kassen und andere Sozialversicherungsträger vor allem
in ihrer individuellen Beratungsarbeit zu entlasten.» Arbeitgeber
hätten weniger Arbeitsaufwand und damit Zeitersparnis. Für die
individuelle Beratung stünden nach wie vor die zuständigen
Krankenkassen zur Verfügung.

Die Krankenkassen sind zugleich Einzugsstellen für die
Gesamtsozialversicherungsbeiträge - Kranken-, Pflege-, Renten-,
Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Sie entscheiden über die
Versicherungs- und Beitragspflicht in den einzelnen Zweigen und
leiten die jeweiligen Anteile an die einzelnen Träger beziehungsweise
den Gesundheitsfonds sowie das Meldewesen weiter.

Damit seien die Krankenkassen für rund 3,2 Millionen Arbeitgeber und
deren rund 40 Millionen Arbeitnehmer zentrale Ansprechpartner in
Fragen der Sozialversicherung, so der GKV-Spitzenverband. Das
Informationsportal wurde auf Veranlassung des
Bundessozialministeriums aufgebaut und soll die bisherigen
Beratungsangebote «unbürokratisch, einfach und verständlich»
ergänzen, machte die Staatssekretärin im Sozialministerium, Yasmin
Fahimi, deutlich.