Blutkonserven verwechselt: Geldstrafe für Arzt nach Tod von Patientin

Duderstadt (dpa/lni) - Nach dem Tod einer Patientin in einem
Krankenhaus in Duderstadt hat ein früherer Oberarzt der Klinik einen
Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung erhalten. Der Anästhesist muss

insgesamt 11 700 Euro zahlen, sagte ein Sprecher der
Staatsanwaltschaft Göttingen am Montag.

In der Duderstädter Klinik war es im Jahr 2015 zu einer
folgenschweren Verwechslung gekommen. Eine 81-jährige Patientin hatte
bei einer Transfusion versehentlich die Eigenblutreserve einer
anderen Patientin erhalten, deren Blutgruppe nicht mit ihrer
kompatibel war. Sie war später gestorben.

Die Klinik hatte dem Oberarzt nach dem Tod der Patientin gekündigt.
Das in diesem Zusammenhang ursprünglich auch gegen eine Kollegin des
Mediziners geführte Ermittlungsverfahren war eingestellt worden.