Job-Auszeit für die Pflege - von 10 Tagen bis zu 24 Monaten

Berlin (dpa) - Damit sich Arbeitnehmer um die Pflege eines
schwerkranken Angehörigen kümmern können, sieht das Gesetz
verschiedene Möglichkeiten einer beruflichen Auszeit vor:

ZEHN TAGE: Bei einem kurzfristigen Pflegefall können Arbeitnehmer für

zehn Tage pausieren. Seit 2015 gibt es in einem solchen Fall das
sogenannte Pflegeunterstützungsgeld, das in diesem Zeitraum als
Lohnersatz gezahlt wird.

SECHS MONATE: Um einen Angehörigen zu pflegen, können Arbeitnehmer
für ein halbes Jahr komplett aus dem Job aussteigen oder auf Teilzeit
gehen. Um den Lohnausfall auszugleichen, kann ein zinsloses Darlehen
beantragt werden, das aber nach der Pflegezeit zurückgezahlt werden
muss.

ZWEI JAHRE: Neben der Komplett-Auszeit besteht die Möglichkeit, die
Wochenarbeitszeit für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten auf 15
Stunden zu reduzieren. Auch hier besteht die Möglichkeit eines
zinslosen Darlehens. Der Rechtsanspruch auf die sogenannte
Familienpflegezeit greift allerdings nur in Unternehmen mit
mindestens 25 Beschäftigten.