EuGH kippt Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente

Ein rezeptpflichtiges Arzneimittel kostet in Deutschland überall
gleich viel. Grund ist die gesetzlich festgelegte Preisbindung. Nun
lässt ein Urteil des EuGH aufhorchen.

Luxemburg (dpa) - Die deutsche Preisbindung für
verschreibungspflichtige Medikamente verstößt nach einer Entscheidung
des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen EU-Recht. Die Regelung sei
eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs,
urteilten die Luxemburger Richter am Mittwoch.

Die Regelung könne Anbietern aus anderen EU-Ländern den Zugang zum
deutschen Markt erschweren, hieß es weiter. Grundsätzlich könne zwar

eine Beschränkung des freien Warenverkehrs mit dem Schutz der
Gesundheit und des Lebens gerechtfertigt werden, doch die
Preisbindung sei dazu nicht geeignet. Danach können Hersteller zwar
den Preis ihrer Medikamente festlegen. Die Apotheken dürfen aber nur
einheitliche Aufschläge berechnen.

Die Preisbindung soll nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums
unter anderem dazu führen, dass Patienten «in ihrer besonderen
Bedarfssituation nicht auch noch Preise zwischen Apotheken
vergleichen müssen». Außerdem soll sie verhindern, dass Medikamente
zu teuer und Krankenkassenbeiträge unbezahlbar werden. Schließlich
soll die Regelung helfen, auch in entlegenen Regionen die Versorgung
durch Apotheken zu gewährleisten.

Die Apotheker hatten mit Spannung auf das Urteil gewartet. Der
Sprecher der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Reiner
Kern, hatte davor gewarnt, dass sich Versandhändler «die Rosinen
rauspicken» und Vor-Ort-Apotheken zu stark unter Druck setzen
könnten.