Ex-Chefarzt wegen schwerer Vergewaltigung verurteilt

Wegen schwerer Vergewaltigung mehrerer Frauen ist ein früherer
Chefarzt aus Bamberg schuldig gesprochen worden. Er hatte gehofft,
nach der Untersuchungshaft freizukommen. Daraus wird nun nichts.

Bamberg (dpa) - Ein ehemaliger Chefarzt des Klinikums Bamberg ist
wegen schwerer Vergewaltigung und weiterer Vergehen zu sieben Jahren
und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Bamberg sah
es als erwiesen an, dass der 51-Jährige zwölf Frauen - darunter auch
Patientinnen - betäubt und damit willenlos gemacht hatte. Eine
sexuelle Motivation liege auf der Hand, sagte der Vorsitzende Richter
Manfred Schmidt am Montag.

Der Angeklagte stand seit April 2015 vor Gericht. Ihm war vorgeworfen
worden, zwischen 2008 und 2014 zwölf Frauen im Bamberger Klinikum
missbraucht und einige mit Gegenständen oder einem Finger
vergewaltigt zu haben. Zudem soll er die Patentochter seiner Frau
heimlich gefilmt haben. Der frühere Chefarzt hatte zugegeben, die
Bilder und Videos gemacht zu haben, ein sexuelles Motiv aber
bestritten: Er habe neue Behandlungsmethoden gegen
Beckenvenenthrombosen erproben wollen.

Verurteilt wurde er wegen schwerer Vergewaltigung in sechs Fällen und
schwerer sexueller Nötigung in fünf Fällen, zudem wegen schweren
sexuellen Missbrauchs, gefährlicher Körperverletzung und Verletzung
des höchstpersönlichen Lebensbereichs in mehreren Fällen.

Die Anwälte des Angeklagten hatten teils eine Bewährungsstrafe, teils
Freispruch von fast allen Vorwürfen gefordert. Die Staatsanwaltschaft
wollte die Höchststrafe, also 15 Jahre Haft, erreichen, zudem ein
lebenslanges Berufsverbot. Stattdessen verhängte das Gericht ein
fünfjähriges Berufsverbot.

Der Angeklagte unterbrach den Richter während der Urteilsbegründung,
die öffentlich verlesen wurde, mehrmals. Die medizinische Indikation
werde völlig außer Acht gelassen, rief der 51-Jährige. Daraufhin
forderte der Staatsanwalt eine Geldstrafe, der Richter ermahnte den
Mann jedoch lediglich. «Wir haben Sie lange reden lassen», sagte
Schmidt. «Sie werden sich jetzt beherrschen können.»

Noch vor der Urteilsverkündung hatte es eine Verzögerung gegeben. Die
Verteidiger des Angeklagten hatten einen neuen Beweisantrag gestellt,
und der Angeklagte hatte eine Erklärung abgegeben. Darin wiederholte
er, was er mehrmals während des Prozesses beteuert hatte: dass er
sich als Opfer «völlig absurder Vorwürfe» sehe.