Pläne gegen Kassenbetrug: Wirtschaft, Länder und Gewerkschaft uneins

Seit mehr als zehn Jahren mahnt der Bundesrechnungshof Maßnahmen an,
um Steuerbetrug mit Mogelkassen in Läden oder Kneipen einen Riegel
vorzuschieben. Und seit über zwei Jahren suchen Bund und Länder nach
einer Lösung. Doch Schäubles Gesetzentwurf bleibt umstritten.

Berlin (dpa) - Die Pläne von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU)
gegen Steuerbetrug mittels manipulierter Ladenkassen bleiben
umstritten. Die Steuergewerkschaft pocht wie die SPD-Fraktion und die
Bundesländer auf schärfere Vorgaben, um Mogeleien im Bargeldverkehr
wirksamer einzudämmen. Wirtschaftsverbände und der Deutsche
Fußball-Bund (DFB) warnen dagegen vor zusätzlichen Auflagen. In
Stellungnahmen für eine Anhörung des Finanzausschusses des
Bundestages am Montag in Berlin lehnen die Verbände eine allgemeine
Registrierkassenpflicht ebenso ab wie weitergehende
Aufzeichnungspflichten.

Nach Schäubles Plan soll Ladenkassen-Betrug von 2020 an mit einer
neuen Sicherheitstechnik eingedämmt werden. Die geplante Regelung
betrifft Ladenbesitzer, die elektronische Registrierkassen oder
Aufzeichnungssysteme nutzen. Diese müssen künftig über eine
zertifizierte Sicherheitseinrichtung verfügen. Der Gesetzentwurf
schreibt dafür keine bestimmte Technik vor. Eine
Registrierkassenpflicht sowie eine Pflicht zur Ausgabe von Belegen an
die Kunden soll es weiterhin nicht geben. Kunden sollen aber das
Recht erhalten, einen Kassenbeleg zu verlangen.

Die SPD-Fraktion und die Steuergewerkschaft fordern dagegen eine
Registrierkassenpflicht. «Für ein zukunftsfähiges, gerechtes und
effizientes Besteuerungsverfahren ist eine allgemeine
Registrierkassenpflicht unabdingbar», heißt es in der Stellungnahme
der Gewerkschaft. «Ohne eine solche Verpflichtung wird auch in
Zukunft der Manipulation Tür und Tor geöffnet sein.»

Die Wirtschaft lehnt «zusätzliche Anforderungen an die Kassennutzer

mit Nachdruck ab». Die Verbände halten die im Gesetzentwurf
veranschlagten Kostenschätzungen für die Umrüstung für deutlich z
u
niedrig angesetzt. Der einmalige Umstellungsaufwand müsse mit
etwa 900 Millionen und der jährliche Erfüllungsaufwand mit etwa 200

Millionen Euro beziffert werden. «Die Kosten der Wirtschaft dürften
damit ungefähr doppelt so hoch liegen wie im Gesetzentwurf
angegeben», heißt es. Unternehmen, «bei denen kein fiskalisches
Risiko besteht», sollten von Aufrüstungsverpflichtungen verschont
werden. 

Nach Darstellung des DFB hätte eine Registrierkassenpflicht
«unmittelbare und gravierende» Auswirkungen auf viele tausend
Amateurfußballclubs und unzählige gemeinnützige Vereine: «Von ein
er
etwaigen Pflicht zur Nutzung elektronischer Registrierkassen
wären weit überwiegend kleine Vereine betroffen, die lediglich bei
Gelegenheit von Sportveranstaltungen kleine Mengen an Kaffee oder
Kaltgetränken, häufig auch heiße Würstchen anbieten und zu geringen

Preisen verkaufen.»

Nach Schäubles Plänen sollen zudem Betreiber, die sich wegen früherer

Vorgaben schon eine neue Kasse angeschafft haben, diese noch bis Ende
2022 nutzen können, falls sie nicht umrüstbar ist. Die Länder lehnen

eine erweiterte Übergangsfrist ab, aus Sicht der Wirtschaft ist diese
dagegen dringend nötig.

Seit mehr als zwei Jahren suchen Bund und Länder nach einer
tragfähigen Lösung. Der Bundesrechnungshof mahnt schon seit langem
Maßnahmen gegen Mogelkassen an. Denn der Staat verliert hohe Summen,
weil Unternehmen ihre Umsätze mit manipulierten Kassen,
Schummelsoftware oder fingierten Rechnungen nicht oder falsch
erfassen - vor allem in der Gastronomie und in anderen Branchen mit
hohem Bargeldanteil. Den von der Steuergewerkschaft und einigen
Ländern bezifferten Schaden von jährlich zehn Milliarden Euro hält
das Bundesfinanzministerium aber für zu hoch. Aus Sicht der Länder
wird die Bundesregierung die selbst gesetzten Ziele mit dem
Gesetzentwurf verfehlen.