Prozess um Chefarzt geht zu Ende - bekommt er die Höchststrafe?

«Bar jeder Verhältnismäßigkeit» wäre es, wenn sein Mandant 15 J
ahre
in Haft müsste: Das sagt der Anwalt eines Mediziners, der mehrere
Frau missbraucht und vergewaltigt haben soll - zum Beispiel mit
Sexspielzeug.

Bamberg (dpa) - Muss ein früherer Chefarzt 15 Jahre in Haft oder
nicht - das muss nun nach einem langen Prozess ein Gericht
entscheiden. Die Gründe für das Urteil, das das Landgericht Bamberg
am Montag fällen wird, sollen aber nicht öffentlich verlesen werden.
Denn es geht um Intimes. Um seine Sexualität und vor allem um das
Schicksal von 13 Frauen. Eine davon soll er in einem Hotelzimmer
heimlich fast nackt gefilmt haben. Die anderen soll er in einer
Klinik missbraucht und teilweise vergewaltigt haben.

Der frühere Chefarzt, der seit mehr als eineinhalb Jahren vor Gericht
steht, soll im oberfränkischen Bamberg zwölf Frauen betäubt und
einige von ihnen mit Gegenständen oder einem Finger vergewaltigt
haben. Dabei habe er, so argumentiert die Staatsanwaltschaft, Bilder
und Videos gemacht, um sich sexuell zu erregen. Zudem machte er laut
Anklage die Patentochter seiner Frau betrunken und filmte sie
heimlich, als sie auf einem Hotelbett lag, teilweise nur in BH und
Slip. Damit habe er ihren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt.
Die jüngste Frau war 17, die älteste 28 Jahre alt.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den 51-Jährigen die Höchststrafe
gefordert wegen schwerer Vergewaltigung. Zudem will die Behörde ein
Berufsverbot als Mediziner erreichen. Zwei Verteidiger des Mannes
forderten hingegen eine Bewährungsstrafe, ein anderer den Freispruch
von fast allen Vorwürfen; für den Vorfall mit der Patentochter seiner

Frau sei «allenfalls eine Geldstrafe» angemessen. Der Antrag der
Staatsanwaltschaft sei «bar jeder Verhältnismäßigkeit», hatte ein
er
der Anwälte in seinem Plädyoer kritisiert. In vielen Fällen brutaler

Vergewaltigung lägen die Strafen deutlich darunter.

Der Angeklagte sitzt bereits seit August 2014 in Untersuchungshaft.
Was noch folge, sei «unangemessene Rache», sagte einer der
Verteidiger und beantragte auch die Aussetzung des Haftbefehls. In
seinem letzten Wort hatte der frühere Chefarzt gesagt, er habe auf
den Antrag auf Höchststrafe mit «Schockstarre, Fassungslosigkeit und
tiefer Betroffenheit» reagiert. Es tue ihm leid, was die Frauen beim
Betrachten der Bilder empfunden hätten, die er von ihnen gemacht
habe. Er habe aber kein sexuelles Motiv gehabt.

Für Vergewaltigung im juristischen Sinne ist das aber nicht
entscheidend, sondern die Anwendung von Gewalt und das Eindringen in
den Körper. Die Staatsanwaltschaft spricht von schwerer
Vergewaltigung, weil der 51-Jähriger ihrer Überzeugung nach ein
Betäubungsmittel benutzt hat, um die Frauen in der Klinik willenlos
zu machen.