Patientenschützer: Mehr Rechte für pflegende Ehegatten problematisch

Dortmund/Düsseldorf (dpa) - Die Deutsche Stiftung Patientenschutz
warnt vor einem Gesetzentwurf der Länder, der mehr Rechte für
pflegende Ehegatten zum Ziel hat. Der Entwurf habe zahlreiche
Schwächen und Unklarheiten, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch
in Dortmund. Er schränke das Selbstbestimmungsrecht von Verheirateten
stark ein und ziele auf Einsparungen der Länder ab. Der Bundesrat
wollte am Freitag über den Entwurf abstimmen.

Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hatte
den Vorstoß damit begründet, dass Ehegatten nicht ohne Vollmacht
Bankgeschäfte erledigen oder Pflegeleistungen organisieren könnten,
wenn das der Partner nicht mehr selbst könne. Mit dem Gesetz könnten
Partner zumindest Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge regeln.
«Auch wenn Gerichte gut und schnell entscheiden, kennt niemand die
Bedürfnisse des Betroffenen besser als die eigene Ehefrau oder der
eigene Ehemann», sagte Kutschaty der «Rheinischen Post».

Brysch verweist darauf, dass künftig ein Patient aktiv widersprechen
müsse, wenn er seinem Ehepartner kein automatisches Vertretungsrecht
zugestehen wolle. Das sei mit dem Selbstbestimmungsrecht unvereinbar.

«Das eigentliche Motiv der Justizminister ist es, Geld zu sparen»,
sagte Brysch. Die Länder würden derzeit eine Milliarde Euro für
Betreuungsverfahren ausgeben. «Durch die automatische
Vorsorgevollmacht sollen viele dieser Verfahren überflüssig werden.»