Zusatzbeitrag und Schätzerkreis

Berlin (dpa) - Ein Instrument zur Finanzierung der Krankenkassen ist
für die Kassen-Mitglieder von besonderer Bedeutung: der
Zusatzbeitrag. Der normale Beitragssatz sank Anfang 2015 von 15,5 auf
14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zahlen jeweils die Hälfte.

Wenn die gesetzlichen Kassen damit nicht auskommen, können sie einen
zusätzlichen Beitrag erheben. Diesen tragen die Arbeitnehmer alleine.
Derzeit beträgt der Zusatzbeitrag im Durchschnitt 1,1 Prozent. Die
Kassen können davon aber abweichen.

Wie es mit den Kassenfinanzen weitergeht, wird offiziell von Experten
des Bundesversicherungsamts, der Kassen und des
Bundesgesundheitsministeriums geschätzt. Sie prognostizieren
Einnahmen und Ausgaben - und stellen die Höhe des durchschnittlichen
Zusatzbeitragssatzes fest.

Das Ministerium legt diesen auf Basis der Schätzung später fest, kann
aber von dieser auch abweichen. Der Durchschnittssatz dient den
Kassen als Orientierung bei ihrer eigenen Haushaltsplanung und den
Versicherten als Hinweis, ob die eigene Kasse teurer, gleich oder
günstiger ist.