Berlinerin erhält Schmerzensgeld nach missglückter Schönheits-OP

Potsdam (dpa) - Nach einer fehlerhaften Operation muss ein Arzt einer
Potsdamer Schönheitsklinik knapp 34 000 Euro Schmerzensgeld und
Entschädigung an eine Patientin aus Berlin zahlen. Diese Entscheidung
verkündete das Potsdamer Landgericht am Mittwoch. Neben dem
Schmerzensgeld steht der Frau demnach auch Ausgleich für weitere
Behandlungskosten zu, die nach der missglückten Bauchdeckenstraffung
immer noch anfallen.

Die Frau hatte sich im April 2012 operieren lassen. Bei dem Eingriff
erlitt sie starke und schmerzhafte Verbrennungen am Gesäß. Wie es zu
den Verbrennungen kam, wurde nicht bekannt. Die Patientin hatte von
der Klinik 50 000 Euro Schmerzensgeld verlangt.