Neu im Oktober: Medikationsplan - Kündigung per E-Mail

Pille nüchtern, zum Mittag- oder Abendessen nehmen? Wer mehrere
Medikamente am Tag einnehmen muss, soll jetzt Unterstützung bekommen.
Und auch bei alltäglichen Geschäften gibt es Erleichterung.

Berlin (dpa) - Patienten bekommen ab 1. Oktober mehr Unterstützung
vom Arzt, Kündigungen sind dann auch gültig, wenn sie per Fax oder
E-Mail übermittelt werden. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:


MEDIKATIONSPLAN: Von Oktober an hat jeder Versicherte, der drei oder
mehr Arzneimittel nehmen muss, Anspruch auf einen Medikationsplan
durch einen Arzt. Zunächst werde dieser noch auf Papier erstellt. Von
2018 an soll er dann elektronisch von der Gesundheitskarte abrufbar
sein. Es gehe darum, Patienten künftig mehr Sicherheit im Umgang mit
ihren Arzneimitteln zu geben, so das Gesundheitsministerium.

Vorgesehen sei auch der Aufbau einer Datenbank zur Dosierung von
Arzneimitteln für Kinder oder die Entwicklung einer
Medikationsplan-App für Sehbehinderte. Mit dem Aktionsplan
von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) solle dazu beitragen
werden, Komplikationen durch unerwünschte Neben- oder
Wechselwirkungen von Medikamenten zu vermeiden.

Laut Gesundheitsministerium sind schätzungsweise rund 250 000
Klinikeinweisungen jährlich auf vermeidbare Medikationsfehler
zurückzuführen. Mit dem Plan für 2016 bis 2019 sollen Patienten,
Ärzte, Apotheker, Pflegende und Öffentlichkeit für vermeidbare
Risiken der Arzneimitteltherapie sensibilisiert werden.

TEXTFORM BEI KÜNDIGUNGEN: Für Vertragskündigungen sind vom 1. Oktober

an keine eigenhändig unterschriebenen Briefe mehr notwendig. Es gilt
nur noch die «Textform». Das heißt: Jeder kann zum Beispiel seinen
Handy-Vertrag auch per E-Mail oder Fax kündigen. Die sogenannte
Schriftform, die aus Text und Unterschrift besteht, darf nicht mehr
in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gefordert werden. Eine
Ausnahme gilt bei notariell beurkundeten Verträgen.

SCHWANKUNGEN IM STROMNETZ: Große Stromverbraucher können auch
weiterhin zum Ausgleich von Schwankungen im Stromnetz abgeschaltet
werden, etwa wenn die Sonne nicht scheint. Sie erhalten dafür eine
Vergütung. Eine Verlängerung der seit 2013 geltenden Verordnung zu
abschaltbaren Lasten wird zum 1. Oktober bis Ende Juni 2022
verlängert.