Regierung erwägt schärfere Regeln für Heilpraktiker

Tote nach einer alternativen Krebstherapie sorgten für Bestürzung -
nun prüft die Regierung strengere Regeln. Heute müssen Heilpraktiker
lediglich eine vergleichsweise kleine Prüfung bestehen.

Berlin (dpa) - Die Bundesregierung erwägt nach Medienberichten
strengere Zulassungsregeln für Heilpraktiker. Jüngste Todesfälle nach

entsprechenden Behandlungen nehme die Regierung zum Anlass für eine
kritische Prüfung, schrieb Gesundheitsstaatssekretärin Annette
Widmann-Mauz (CDU) in einer Antwort auf einen Grünen-Anfrage.
Möglicher rechtlicher Handlungsbedarf werde zu entscheiden sein.

Die Regierung habe Verständnis für Forderungen einer grundlegenden
Reform des Heilpraktikerrechts und einer Anpassung an die Standards
anderer heilberuflicher Regelungen, so Widmann-Mauz. Es sei aber
angemessen, dass den Menschen diese Möglichkeit auch künftig
offenstehe. Forderungen nach einer Abschaffung des
Heilpraktikerberufs macht sich die Regierung nicht zu eigen. Ihre
Prüfungen seien nicht abgeschlossen, betonte Widmann-Mauz.

Die Antwort lag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor, die
Zeitung «Die Welt» (Montag) berichtete als erstes darüber. Im neuen
Pflegestärkungsgesetz sei eine Reform des Heilpraktikerrechts schon
bald machbar, berichtete das Magazin «Focus» aus Koalitionskreisen.

Die Heilpraktikerausbildung in Deutschland war zuletzt in die
Schlagzeilen geraten, nachdem am Niederrhein mehrere Patienten nach
einer Behandlung in dem alternativen Krebszentrum gestorben waren.
Ein Heilpraktiker hatte sie mit einem nicht als Medikament
zugelassenen Stoff behandelt, die Staatsanwaltschaft ermittelt. Seit
Juli muss sich ein Heilpraktiker vor dem Amtsgericht Kehlheim wegen
des Vorwurfs fahrlässiger Tötung durch Unterlassung verantworten. Er
hatte eine Krebspatientin mit Pendel und Homöopathie behandelt. Auch
früher gab es immer wieder Berichte über ähnliche Fälle.

Derzeit gibt es bundesweit rund 43 000 praktizierende Heilpraktiker.
Die Grünen-Gesundheitsexpertin Kordula Schulz-Asche, die die Anfrage
gestellt hatte, sagte, es gebe erhebliche Lücken. Die Regierung müsse
gemeinsam mit den Heilpraktikerverbänden für einheitliche,
hochwertige und verbindliche Ausbildungsstandards sorgen.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion,
Kordula Schulz-Asche, sagte der «Welt», die Antwort der
Bundesregierung lege offen, dass es «erhebliche Lücken in der
Regulierung des Heilpraktikerberufs» gebe. Es gebe viele gute
Heilpraktiker, doch müssten etwa Melde- und
Dokumentationsverpflichtungen durchgesetzt werden.

Heilpraktiker brauchen heute zwar eine Erlaubnis, sie müssen dazu
auch eine Überprüfung ihrer Kenntnisse bestehen. Nachweisen müssen
sie aber nur medizinische Grundlagen und das Wissen um die Grenzen
ihres Könnens und Handelns. Die Überprüfung dient der Gefahrenabwehr.

Sie müssen zudem mindestens 25 Jahre alt sein und Hauptschulabschluss
haben. Zuständig für die Prüfung und Überwachung sind die Länder.


Zudem sind Heilpraktiker laut Gesetz wie Ärzte und andere
Heilberufler in der Pflicht, ihren Beruf mit Sorgfalt auszuüben.
Detaillierte Anforderungen an die Ausbildung von Heilpraktikern sieht
das Bundesrecht nicht vor. Es gibt aber eine freiwillige
Berufsordnung mit weiteren Verpflichtungen und Beschränkungen.

Die Mehrheit der 117 gesetzlichen Krankenkassen erstattet
Behandlungen von Heilpraktikern, vorwiegend osteopathische Ansätze,
die mit den Händen der Behandler ausgeführt werden.