Stiftung: Gesetzgeber lässt Bürger bei Patientenverfügung allein

Berlin (dpa) - Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat dem
Gesetzgeber vorgeworfen, den Bürger bei der Erstellung von
Patientenverfügungen allein zu lassen. Nach dem Urteil des
Bundesgerichtshofes (BGH), wonach Patientenverfügungen äußerst
präzise formuliert werden müssen, sei eine gute Beratung zwingend
nötig. Doch es sei vollkommen offen, wo diese Beratung herkommen
solle, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der Deutschen
Presse-Agentur. Möglich sei, dass auch Pflegekräfte, Seelsorger,
Sozialarbeiter und Ärzte das machen könnten. Die dürften aber nicht
Mitarbeiter eines Leistungsanbieters oder Kostenträgers sein.

Eine Patientenverfügung ist eine schriftlich niedergelegte
Willenserklärung etwa zu lebensverlängernden Maßnahmen in einer
Situation, in der der Betroffene nicht mehr selbst entscheiden kann.

Verständlicherweise scheuten Menschen «davor zurück, sich Fragen von

Krankheit und Sterben zu stellen», führte Brysch weiter aus. «So
entstehen Patientenverfügungen, die praxisuntauglich sind. Ich
schätze, dass das auf die Mehrheit der Dokumente zutrifft», sagte der
Stiftungsvorstand. «Dann schnappt die Falle der leichten Lösungen zu.
Das fängt bei Ankreuzformularen und Textbausteinen an.» Teilweise
werde auch für «notarielle, lebensferne Standardtexte viel Geld
bezahlt».

Brysch beklagte eine «Welle der Unsicherheit», die der BGH-Beschluss
ausgelöst habe. Dies mache deutlich, dass die Inhalte des
Patientenverfügungsgesetzes bei den geschätzt 23 Millionen Menschen,
die eine Patientenverfügung verfasst haben, weitgehend unbekannt
seien.