Mehr Beratung für Pflegebedürftige vor Ort - Schutz vor Betrug

Die Pflegeleistungen sind in den vergangenen Jahren zwar ausgebaut
worden. Doch viele Bedürftige und ihre Angehörigen kennen die
Angebote nicht. Das soll sich ändern.

Berlin (dpa) - Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen künftig
intensiver beraten und besser vor Pflegebetrug geschützt werden. Das
sieht das dritte Pflegestärkungsgesetz vor, das am Freitag in erster
Lesung sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat beraten wurde.

Wie die Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium,
Ingrid Fischbach (CDU), erläuterte, soll das Netz der
Beratungsstellen ausgebaut werden. Kommunen sollen dazu für fünf
Jahre die Möglichkeit erhalten, Pflegestützpunkte einzurichten.
Allerdings müssten sie sich «angemessen an den entstehenden Kosten
beteiligen».

In Modellvorhaben soll in bis zu 60 Kreisen und kreisfreien Städten
die «Beratung aus einer Hand» durch kommunale Beratungsstellen für
fünf Jahre erprobt werden. Die Pflegekassen werden verpflichtet,
Empfehlungen der Ausschüsse vor Ort und auf Landesebene zur besseren
Versorgung aufzugreifen. Zudem soll sichergestellt werden, dass
finanziell schlechter gestellte Pflegebedürftige angemessen versorgt
werden.

Um Abrechnungsbetrug in der Pflege konsequenter zu verhindern, erhält
die gesetzliche Krankenversicherung ein systematisches Prüfrecht.
Damit reagiert das Ministerium auf einen Betrugsskandal um vor allem
russischstämmige Pflegedienstbetreiber.

Der Bundesrat formulierte in einer Stellungnahme zu dem Gesetz der
Bundesregierung eine Reihe von Änderungswünschen. Die Länder wollen
unter anderem eine genauere Darstellung, wie sich die Reform
finanziell auf die Sozialhilfeträger auswirkt.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte, dass bei der
medizinischen Versorgung Patienten in Heimen schlechter gestellt
würden als zu Hause. Stiftungsvorstand Eugen Brysch sagte der
Deutschen Presse-Agentur, bei der medizinischen Behandlungspflege
übernehme die Krankenversicherung die Kosten für Patienten zu Hause,
während Heimbewohner nichts erhielten.

Brysch rechnete vor, dass die Ausgaben für medizinische
Behandlungspflege zu Hause in den vergangenen zehn Jahren um 170
Prozent von 1,95 Milliarden Euro auf 5,25 Milliarden Euro angestiegen
seien. Er forderte den Bundestag auf, das dritte
Pflegestärkungsgesetz entsprechend nachzujustieren.