Patientenschützer fordert Gleichbehandlung von Pflegebedürftigen

Berlin (dpa) - Bei der medizinischen Versorgung werden nach Angaben
der Deutschen Stiftung Patientenschutz Pflegebedürftige in Heimen
schlechter gestellt als die zu Hause. Stiftungsvorstand Eugen Brysch
erläuterte der Deutschen Presse-Agentur, bei der medizinischen
Behandlungspflege übernehme die Krankenversicherung die Kosten für
Patienten zu Hause, während Heimbewohner nichts erhielten. Auch die
Pflegeversicherung trage die Kosten nur im Rahmen der pauschalen
Leistungsbeträge.

Die Bundesregierung diskriminiere mit dieser Regelung
Pflegeheimbewohner. Ein rechtswissenschaftliches Gutachten habe auch
ergeben, dass diese Ungleichbehandlung verfassungsrechtlich höchst
bedenklich sei, sagte Brysch. Er verlangte, dass der Bundestag das
dritte Pflegestärkungsgesetz von Gesundheitsminister Hermann Gröhe
(CDU) entsprechend nachjustiert. Der Gesetzentwurf zur dritten Stufe
der Pflegereform wird an diesem Freitag sowohl im Bundestag (09.00
Uhr) als auch im Bundesrat (09.30 Uhr) in erster Lesung behandelt.

Brysch rechnete vor, dass die Ausgaben für medizinische
Behandlungspflege zu Hause in den vergangenen zehn Jahren um 170
Prozent von 1,95 Milliarden Euro auf 5,25 Milliarden Euro angestiegen
seien. Die pauschalierten Beträge in der Pflegeversicherung stiegen
im gleichen Zeitraum nur um durchschnittlich acht Prozent.

Nach Gröhes Gesetzentwurf sollen Pflegebedürftige und ihre
Angehörigen künftig besser beraten werden. So sollen Kommunen
Pflegestützpunkte zur Beratung einrichten können. Abrechnungsbetrug
soll nach dem Betrugsskandal um vor allem russischstämmige
Pflegedienstbetreiber zudem ein Riegel vorgeschoben werden.