Schwerer Karussellunfall: Betreiber erhält Bewährungsstrafe

Zwei Frauen wird das Gesicht zertrümmert, als in einem
Kirmes-Fahrgeschäft Metallstangen herabfallen. Jetzt stellt ein
Gericht fest: Der Schausteller hat beim Aufbau gegen viele
Vorschriften verstoßen.

Oberhausen (dpa) - Fünf Frauen wurden bei einem Karussellunfall im
Juni 2015 verletzt - jetzt ist der Schausteller wegen fahrlässiger
Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt
worden. In dem Fahrgeschäft «Love-Express» waren bei einer Kirmes in

Oberhausen während der Fahrt Eisenstangen herabgefallen. Zwei Frauen
erlitten schwerste Gesichtsverletzungen. Untersuchungen ergaben, dass
sich ein Riegel gelöst hatte, der die Metallstangen sichern sollte.

Das Amtsgericht Oberhausen sah es als erwiesen an, dass der 42 Jahre
alte Schausteller aus Duisburg beim Aufbau seines Fahrgeschäfts gegen
zahlreiche Vorschriften verstoßen hatte und bei der morgendlichen
Kontrolle nicht sorgfältig genug war. Die Staatsanwaltschaft hatte
auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten plädiert,
die Verteidigung auf Freispruch.

Zwei Frauen erlitten schwerste Verletzungen, als ihnen bei dem Unfall
am 6. Juni die Stangen ins Gesicht prallten: Bei einer brachen Nase
und Oberkiefer, die Oberlippe wurde gequetscht. Sie verlor fünf
Zähne. «Komplexe Mittelgesichtsfraktur» stand im Arztbericht.
Arbeiten kann sie nach eigenen Angaben immer noch nicht. Es sei eine
Posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert worden, sagte sie.
Bei ihrer Aussage brach sie mehrfach in Tränen aus.

Bei einer anderen brachen die Augenhöhlen, die Stirn gleich mehrfach
und die Nase. Zwei Zähne verlor auch sie. «Ich träume regelmäßig

davon. Das Gefühl im Gesicht ist noch nicht richtig da», sagte sie in
der Verhandlung. Weitere Operationen seien geplant. Die fünf
verletzten Frauen sind heute zwischen 20 und 44 Jahren alt.

In der Verhandlung wies der angeklagte Schausteller die Vorwürfe
zurück. Er habe wie an jedem Betriebstag vor der Öffnung eine
Kontrollrunde gemacht und alles überprüft. Er äußerte die Vermutung
,
ein unbekannter Dritter könne den entscheidenden Sicherungsbolzen
mutwillig gelöst haben. «Wir haben genug Feinde», sagte er. Als
Beispiele nannte er ehemalige Mitarbeiter oder die Konkurrenz.

Das Gericht nannte dies «fernliegend». Es sei niemand gesehen worden.
Auch sei die Stelle nicht leicht zugänglich gewesen. Eine Sabotage
hätte überdies an anderer Stelle wie etwa dem Motor mehr Sinn
gemacht. «Es bleibt nur die Möglichkeit, dass der Riegel offen blieb
und von Ihnen nicht gesehen wurde», sagte der Vorsitzende Richter
Marc Voosen. Es stehe fest, dass das Fahrgeschäft unter Missachtung
etlicher Vorschriften aufgebaut worden sei. So seien auch noch andere
Bolzen nicht gegen Herausfallen gesichert gewesen. Hinzu gekommen
sei, dass die morgendliche Kontrolle des gesamten Fahrgeschäfts
äußerst dürftig gewesen sei.

In seinem Schlusswort sagte der Angeklagte, dass er sich bei den
Frauen entschuldige. «Ich weiß bis heute nicht, wie das passieren
konnte.» Am Unglückstag sei nur wenige Stunden zuvor noch seine
kleine Tochter mit dem Karussell gefahren. «Es tut mir einfach nur
leid.» Das Gericht wertete die Äußerungen als glaubhaft und bezog sie

strafmildernd in das Strafmaß mit ein.