Gericht: Brustimplantate hindern nicht am Polizeidienst

München (dpa/lby) - Frauen können nach einer vorläufigen
Gerichtsentscheidung auch mit Brustimplantaten Polizistinnen werden.
Die Implantate seien im Einzelfall kein Grund, einer Bewerberin die
Einstellung in den Polizeidienst zu verweigern, entschied das
Verwaltungsgericht München.

Mit dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss gab es dem Eilantrag
einer Bewerberin für den Polizeivollzugsdienst statt und
verpflichtete den Freistaat Bayern, die Frau vorläufig in den
Vorbereitungsdienst einzustellen. Allerdings steht die Entscheidung
in der Hauptsache mit einer detaillierten Prüfung der
gesundheitlichen Fragen noch aus.

Die Personalstelle des Polizeipräsidiums München hatte die Bewerberin
abgelehnt, weil sie zwei - aus kosmetischen Gründen eingesetzte -
Brustimplantate trägt. Nach Ansicht des Polizeiarztes ist damit die
gesundheitliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst nicht mehr
gegeben. Vor allem beim Selbstverteidigungstraining und bei
gefährlichen Einsätzen könnten die Implantate beschädigt werden.

Das Gericht folgte in seiner Eilentscheidung jedoch der
fachärztlichen Stellungnahme eines plastischen Chirurgen. Dieser
befasste sich mit der konkreten Beschaffenheit der verwendeten
Implantate und deren Platzierung, nämlich unterhalb der Muskeln. Er
kam zu dem Schluss, dass in diesem Fall kein erhöhtes
Verletzungsrisiko im Polizeidienst bestehe. Demgegenüber wertete das
Gericht die Einschätzung des Polizeiarztes als zu pauschal.