Sozialhilfeträger: Behinderte werden in Pflege ungleich behandelt

Berlin (dpa) - Sozialhilfeträger haben eine bessere Versorgung von
pflegebedürftigen Menschen mit Behinderung gefordert. Die geltende
Gesetzgebung diskriminiere Menschen mit Behinderung, die in
stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe lebten, indem sie
die Zuwendungen pauschal auf monatlich 266 Euro festschreibe,
beklagte die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der
Sozialhilfe in Berlin. Zum Vergleich bezögen behinderte Menschen mit
Pflegestufe II, wenn sie nicht in einer solchen stationären
Wohneinrichtung, sondern in einem Pflegeheim lebten, Leistungen in
Höhe von 1330 Euro.

Als Beispiel wurde von der Arbeitsgemeinschaft angeführt, dass sich
ein Behinderter im Rollstuhl durchaus selbst versorgen könne. Wenn er
allerdings pflegebedürftig werde und auf Hilfe anderer angewiesen
sei, bekomme er nicht die gleiche Unterstützung aus der
Pflegeversicherung. Zur Zeit lebten 200 000 Menschen mit Behinderung
in stationären Wohneinrichtungen, davon seien 80 000 zudem
pflegebedürftig und erhielten nur die gedeckelte Leistung der
Pflegeversicherung. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II erhöhe sich die
Zahl dieser pflegebedürftigen Behinderten im kommenden Jahr auf
schätzungsweise 140 000.

Die Ungleichbehandlung sei nach einem Rechtsgutachten der Universität
Kassel verfassungswidrig. Die Arbeitsgemeinschaft hofft, dass die
Verfassungsbedenken bis Ende des Jahres ausgeräumt werden. Sie setzt
auf die parlamentarische Beratung der Reform der Eingliederungshilfe
für Behinderte und des vom Kabinett beschlossenen
Pflegestärkungsgesetzes III, das den neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriff auch in der Sozialhilfe einführt.