Fragen und Antworten zur Sterbehilfe in Belgien

Brüssel (dpa) - Zum ersten Mal wurde bei einem todkranken
Minderjährigen in Belgien Sterbehilfe geleistet. Seit 2014 ist dies
legal. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wer überwacht die

Umsetzung? Einige Antworten.

Was bedeutet aktive Sterbehilfe?

Von aktiver Sterbehilfe spricht man, wenn ein Arzt einen schwer
kranken Patienten auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin tötet. In
Belgien ist dies bei Erwachsenen seit 2002 erlaubt, anders als in
fast allen anderen Ländern der Welt. Nur in den Niederlanden, in
Luxemburg und in Kolumbien ist aktive Sterbehilfe ebenfalls legal.

Wird die aktive Sterbehilfe nur bei Todkranken angewendet?

Die Leiden des Patienten müssen laut Gesetz «anhaltend, unerträglich

und unlinderbar» sein. Das gilt nicht nur für Krebskranke im
Endstadium, sondern auch für Menschen mit bestimmten chronischen
Krankheiten. In den vergangenen Jahren wurde etwa einer 24-jährigen
Depressiven und einem psychisch kranken Sexualverbrecher Sterbehilfe
versprochen.

Wer beantragt in Belgien Sterbehilfe?

In der Mehrzahl der Fälle sind die Betroffenen älter als 70 Jahre und
leiden unheilbar an Krebs. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2014
dürfen nicht nur Erwachsene, sondern auch Minderjährige ohne
Altersbeschränkung um Sterbehilfe bitten. In diesem Fall müssen aber
die Eltern ihr Einverständnis geben.

Wie viele Ärzte müssen der Sterbehilfe zustimmen?

In jedem Fall muss der behandelnde Arzt einen Fachkollegen um Rat
bitten. Bei chronischen, aber nicht tödlichen Krankheiten muss ein
zweiter Arzt hinzugezogen werden, bei Minderjährigen außerdem ein
Kinder- und Jugendpsychiater.

Wie hat sich die Zahl der Sterbehilfe-Fälle in den vergangenen Jahren
entwickelt?

Sie ist sehr stark gestiegen. Im Jahr 2003 gab es 235 Fälle, zehn
Jahre später waren es schon 1807. Laut einer Studie aus dem Jahr 2010
wird jedoch nur etwa jeder zweite Fall im flämischsprachigen Teil
Belgiens auch gemeldet.

Wer prüft, ob alles nach den Bestimmungen abläuft?

Nach dem Tod des Patienten muss der behandelnde Arzt die Krankenakte
innerhalb von vier Tagen einer staatlichen Sterbehilfe-Kommission
vorlegen. Das 16-köpfige Gremium aus Juristen und Medizinern prüft
dann, ob die Sterbehilfe in dieser Form legal war. Wenn nicht, leitet
die Kommission den Fall an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter.