Urteil: Honorar-Notärzte auf Rettungswagen nicht mehr erlaubt

Kassel/Schwerin (dpa) - Die vor allem in ländlichen Regionen
verbreitete Beschäftigung von Honorar-Notärzten auf Rettungswagen ist
nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes so künftig nicht mehr
möglich. Die Richter in Kassel bestätigten ein Urteil des
Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern, das die Beschäftigung
als Scheinselbstständigkeit eingestuft hatte (Az: L7R60/12 und
B12R19/15B), wie am Dienstag bekannt wurde. Im konkreten Fall geht es
um den Rettungsdienst des Deutschen Roten Kreuzes im Nordosten.

Nach Angaben des Rechtsvertreters des DRK, BDO Legal, dürfen damit ab
sofort in dem Bundesland keine Honorar-Notärzte mehr beschäftigt
werden. Sie müssten sozialversicherungspflichtig angestellt werden.
Fraglich sei, ob die Ärzte, die den notärztlichen Rettungsdienst
bisher neben ihrem eigentlichen Job übernähmen, dazu bereit sind.
Auch seien Konflikte mit dem Arbeitszeitgesetz zu befürchten.

Der Fachanwalt für Medizinrecht bei BDO Legal, Stephan Porten, sieht
bundesweite Konsequenzen aus dem Urteil. Das Bundessozialgericht habe
klargemacht, wie es auch in vergleichbaren Fällen entscheiden würde,
sagte er.