Krankenkassen warnen: Krebsregister werden nicht rechtzeitig fertig Von Ruppert Mayr, dpa

In Deutschland erkrankt jährlich fast eine halbe Million Menschen an
Krebs, mehr als 220 000 Menschen sterben daran. Zeit für ein
vernünftiges Krebsregister zur Verbesserung der Behandlungen.

Berlin (dpa) - Der Aufbau von klinischen Krebsregistern zur besseren
Versorgung von Patienten kommt in den meisten der 16 Bundesländer nur
schleppend voran. Es geht um Erfassung und umfassende Vernetzung der
Daten von Krebspatienten, um die Behandlung zu verbessern. Noch sei
es nicht zu spät, die vorgegebenen Fristen zum Aufbau eines
klinischen Krebsregisters bis 2018 einzuhalten. Aber für viele Länder
wird es eng, hieß es am Donnerstag beim Spitzenverband der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband).

Was muss geschehen?

Nachdem der Bund bereits 2013 die gesetzliche Grundlage für solche
Register geschaffen hat, muss diese nun auf Landesebene umgesetzt
werden. Nach einem Gutachten im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes ist
das noch nicht überall geschehen. In einigen Ländern gibt es noch
keine arbeitsfähigen Einrichtungen. Oft hapert es an der Frage,
welche Daten erfasst werden sollen, an der Datenerfassung selbst, an
der Datenverarbeitung sowie an der länderübergreifenden
Datenvernetzung der Register.

Wie sieht es in den einzelnen Ländern aus?

Wenn man die Ampelfarben nimmt, stehen dem GKV-Spitzenverband zufolge
nur in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland die Zeichen
auf Grün. In Bayern, Baden-Württemberg, Bremen, Hessen,
Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen steht die
Ampel auf Gelb. Und in den Ländern Berlin, Brandenburg,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ist sie
schon Rot, da scheint es aus Sicht des Verbandes kaum mehr möglich,
dass das Register fristgerecht einsatzfähig ist.

Das brandenburgische Sozialministerium hielt dem entgegen, dass der
Staatsvertrag des gemeinsamen Klinischen Krebsregisters mit Berlin im
April unterzeichnet wurde und das Register schon Mitte des Jahres
startete. Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium erklärte:
«Das NRW-Krebsregister ist bereits jetzt arbeitsfähig. Die
Darstellungen zu Nordrhein-Westfalen basieren offenbar auf veralteten
Daten.»

Was soll das klinische Krebsregister leisten?

Bei den klinischen Krebsregistern geht es darum, alle wichtigen Daten
über den Behandlungsprozess zu sammeln - von der Diagnose über die
einzelnen Behandlungsschritte und Nachsorge bis hin zu Rückfällen,
Komplikationen und Todesfällen. Diese Daten, die die behandelnden
Ärztinnen und Ärzte einspeisen, sollen dann ausgewertet und
bundesweit verglichen werden, was wiederum zu einer besseren
Versorgung der Patienten führen soll.

Wer überprüft die klinischen Register?

Der Prüfauftrag liegt bei den gesetzlichen Krankenkassen. Sie sollen
Ende 2017 prüfen, ob die klinischen Krebsregister voll arbeitsfähig
sind. Nur dann dürfen die Krankenkassen sie auf
Dauer finanzieren, sagt die Vorstandsvorsitzende des
GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer. Künftig sollen sie dann vor
allem Strukturen und Prozesse der Datenerhebung der Register im Auge
behalten. Der GKV-Spitzenverband will dazu in den kommenden Monaten
einen bundesweit einheitlichen Bewertungsmaßstab entwickeln.

Gibt es weitere Krebsregister?

Ja, epidemiologische Krebsregister und das Deutsche
Kinderkrebsregister in Mainz.

Was wird von den epidemiologischen Krebsregistern erfasst?

Hier steht der bevölkerungsstatistische Aspekte im Vordergrund. Es
geht um Auftreten und Häufigkeit von Krebserkrankungen, ihre
Verteilung nach Alter, Geschlecht und Wohnort der Patientinnen und
Patienten sowie über deren Überlebenschancen. Anhand dieser Daten
soll auch die Qualität von Früherkennungsprogrammen wie dem
Mammografie-Screening (Röntgen der Brust bei Frauen) geprüft werden.
Diese Register bestehen bereits seit 2009 flächendeckend. 

Was macht das Kinderkrebsregister?

Das Deutsche Kinderkrebsregister an der Uni Mainz erfasst seit 1980
alle Krebserkrankungen bei Kindern unter 15 Jahren. 2009 wurde das
Register auf Jugendliche bis zu 18. Geburtstag ausgeweitet. Seither
werden auch alle ehemaligen Patienten nach ihrer Behandlung bis zum
Lebensende noch beobachtet. Das Deutsche Kinderkrebsregister ist
weltweit das größte Krebsregister seiner Art.