Justizministerin strebt Gesetzesänderung im Betreuungsrecht an  

Schwerin (dpa/mv) - Das geltende Betreuungsrecht in Gesundheitsfragen
soll nach dem Willen der Justizminister von Baden-Württemberg und
Mecklenburg-Vorpommern verbessert werden. «Engste Angehörige sollen
sich künftig in Gesundheitsfragen automatisch gegenseitig vertreten
und so einen gerichtlich bestellten Betreuer vermeiden können», sagte
Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchefin Uta-Maria Kuder (CDU) am
Dienstag in Schwerin. Zuvor beschloss das Kabinett, einen
Gesetzesantrag von Baden-Württemberg zur Verbesserung der
Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern als
Mitantragsteller im Bundesrat zu unterstützen.

Kuder zufolge ist es ein verbreiteter Irrtum, dass Ehe- oder
Lebenspartner automatisch zur Stelle sind, wenn einer von beiden
plötzlich nicht mehr eigenständig handeln oder entscheiden kann. «Das

ist rechtlich nicht so», stellte sie klar. Ohne Vorsorgevollmacht
seien Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner nicht befugt, in
Gesundheitsfragen den Partner rechtlich zu vertreten.

Fehle eine Vorsorgevollmacht, sollen mit der Gesetzesänderung die
nächsten Angehörigen aber zum Beispiel nach einem Unfall oder einer
plötzlichen Krankheit in ärztliche Maßnahmen einwilligen sowie für

den Pflegefall Sozial-, Versicherungs- oder Beihilfeleistungen
beantragen können. Kuder sagte, sie rate dennoch zur
Vorsorgevollmacht, um alle denkbaren Risiken abzusichern.