Verfahren gegen ehemaligen Auschwitz-Wachmann eingestellt

Es geht um Beihilfe zum tausendfachen Mord: Ehemalige SS-Helfer
sollen vor Gericht zur Verantwortung für grausame Taten gezogen
werden. Doch dafür sind sie häufig schon zu alt.

Frankfurt/Main/Kiel (dpa) - Ein Verfahren gegen einen 90 Jahre alten
ehemaligen SS-Wachmann aus dem NS-Vernichtungslager Auschwitz hat die
Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen Verhandlungsunfähigkeit
eingestellt. Nach Meinung von Medizinern sei er gesundheitlich nicht
in der Lage an der Hauptverhandlung teilzunehmen, sagte
Oberstaatsanwältin Nadja Niesen am Dienstag. Das Verfahren wegen
Beihilfe zum Mord sei bereits Ende Juni eingestellt worden.

Auch in Schleswig-Holstein muss sich eine 92-jährige ehemalige
SS-Helferin, der Beihilfe zur Ermordung von mehr als 260 000 Juden in
Auschwitz vorgeworfen wird, ebenfalls voraussichtlich nicht mehr vor
Gericht verantworten. Nach einem Gutachten bleibe die Angeklagte auf
Dauer verhandlungsunfähig, teilte das Kieler Landgericht mit. Eine
wesentliche Besserung sei auch künftig nicht zu erwarten. Nach
Angaben der Gerichtssprecherin haben alle Verfahrensbeteiligten die
Möglichkeit, zum Gutachten Stellung zu nehmen. Die
Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig lehnte am Dienstag eine
Äußerung ab.

Die 92-Jährige soll 1944 als Funkerin der Kommandantur in Auschwitz
bei der systematischen Ermordung verschleppter Juden geholfen haben.
Sie soll Kontakt mit dem Hauptquartier gehalten, Nachrichten
entgegengenommen und Tagesberichte nach Berlin gesendet haben. Da sie
damals Heranwachsende war, ist die Jugendkammer zuständig.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen einen
anderen, 94 Jahre alten SS-Wachmann aus dem NS-Vernichtungslager
Majdanek seien dagegen noch nicht abgeschlossen. Die
Verhandlungsfähigkeit des Mannes werde derzeit geprüft. Auch ihm wird
Beihilfe zum Mord vorgeworfen.