Grüne monieren Finanzierung der Flüchtlings-Gesundheitsversorgung

Dürfen die Krankenkassen eine Finanzspritze aus der Reserve des
Gesundheitsfonds bekommen? Ja, sagt die Bundesregierung. Die Reserve
sei viel größer als nötig, kontert die Opposition. Sie argwöhnt: So

sollen im Wahljahr nur die Versicherten beruhigt werden.

Berlin (dpa) - Die Grünen haben die Finanzierung der
Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen als widersprüchlich
kritisiert. «Die Bundesregierung kann keine triftigen Gründe nennen,
warum sie für die Mehrbelastungen aufgrund der gesundheitlichen
Versorgungen von Asylberechtigten und der Telematikinfrastruktur 1,5
Milliarden Euro veranschlagt», sagte die gesundheitspolitische
Sprecherin der Grünen-Fraktion, Maria Klein-Schmeink, der Deutschen
Presse-Agentur:

Sie bezog sich bei ihrer Kritik auf eine Antwort der Bundesregierung,
die der dpa vorliegt. «Der Entnahme aus dem Gesundheitsfonds liegt
keine fundierte Berechnung zugrunde», sagte Klein-Schmeink. Es gehe
letztlich darum, mit Versichertengeldern den Anstieg von
Zusatzbeiträgen im Wahljahr 2017 zu mildern.

Die Bundesregierung antwortete, die geplante Finanzierung
vorübergehender Belastungen aus der Liquiditätsreserve des Fonds sei
«sachgerecht», da die derzeitigen Reserven von um die 10 Milliarden
Euro deutlich über die Mindestreserve hinausgingen. Die Reserve des
Fonds müsse mindestens 25 Prozent einer Monatsausgabe betragen, das
seien derzeit 4,3 Milliarden Euro.

Ein weiterer Streitpunkt ist in diesem Zusammenhang die Finanzierung
der Gesundheitsversorgung von Asylberechtigten ohne
sozialversicherungspflichtige Arbeit. Klein-Schmeink wies darauf hin,
dass diese wie bei allen Empfängern von Arbeitslosengeld II (ALG II)
aus Steuermitteln finanziert werde. Sie fügte hinzu: «Wie
widersprüchlich die Bundesregierung agiert, zeigt sich auch daran,
dass sie keinen Handlungsbedarf sieht, die Steuerzuschüsse für die
Gesundheitsversorgung von SGB-II-Beziehenden anzupassen.»

Es gibt seit einiger Zeit Kritik daran, dass die Pauschalen für die
gesundheitliche Versorgung von Hartz-IV-Empfängern nicht ausreichen.
Kritiker sehen eine Deckungslücke von insgesamt mehr als zwei
Milliarden Euro.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
erläuterte vor kurzem, die Kosten für die medizinische Versorgung von
Asylsuchenden würden in den ersten 15 Monaten von den Kommunen
getragen. Den Krankenkassen entstehe zunächst keine finanzielle
Belastung. Auch könne im Moment noch nicht seriös abgeschätzt werden,

wie viele Asylsuchende über den Bezug von ALG-II tatsächlich in die
gesetzliche Krankenversicherung kommen.