Der Morbi-RSA - ein komplizierter Finanzausgleich

Berlin (dpa) - Gesetzliche Krankenkassen haben Versicherte mit
unterschiedlich schweren gesundheitlichen Problemen. Ihr Kostenrisiko
ist also verschieden. 1994 wurde daher ein Risikostrukturausgleich
(RSA) eingeführt. Der richtete sich damals vor allem nach Alter und
Geschlecht der Versicherten sowie etwa danach, ob Versicherte eine
Erwerbsminderungsrente beziehen. 2009 wurde parallel zum
Gesundheitsfonds der RSA weiterentwickelt zum morbiditätsorientierten
Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA). Dieser richtet sich auch nach
der Morbidität, also der Krankheitshäufigkeit der Versicherten einer
Krankenkasse.