Verfassungsklage nach Streit um Spenderniere gescheitert

Karlsruhe (dpa) - Kritiker des deutschen Organspende-Systems sind mit
einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Dabei geht
es um eine Patientin, die am Münchner Universitätsklinikum auf der
Warteliste für eine Spenderniere stand - bis es zu einer
Meinungsverschiedenheit zwischen ihrem Ehemann und dem zuständigen
Chirurgen kam. Als Konsequenz stufte der Arzt die Frau als «nicht
transplantabel» ein: Eine «vertrauensvolle Behandlung» sei «nicht
mehr möglich». Patienten mit dieser Einstufung werden bei der
Organvergabe nicht berücksichtigt. Die Frau klagte.

Zu einer Entscheidung der Verwaltungsgerichte kam es nicht mehr, weil
die Frau inzwischen in einer anderen Klinik eine neue Niere bekommen
hatte.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz, die die Verfassungsklage
unterstützt hat, kritisiert dies als Beispiel dafür, dass Patienten
auf der Warteliste nicht die vollen Bürgerrechte und keinen wirksamen
Rechtsschutz bekämen. Nach Auffassung der Karlsruher Richter ist an
der Abweisung der Klage durch die Verwaltungsgerichte aber nichts
auszusetzen, wie am Freitag mitgeteilt wurde. (Az. 1 BvR 1705/15)