Weniger Bürokratie bringt mehr Zeit für den Patienten

Verschreibungen, Überweisungen, Verordnungen, - bei Arzt- und
Zahnarzt fällt viel Verwaltungskram an. Doch was weglassen? Der
Normenkontrollrat gibt Tipps für weniger Bürokratie in den Praxen.

Berlin (dpa) - Um mehr Zeit für den Patienten zu haben, wollen
Ärzteschaft und Krankenkassen Bürokratie abbauen. Bei der Vorstellung
eines entsprechenden Berichts am Freitag im Berliner Kanzleramt wurde
jedoch deutlich, dass beide Seiten unterschiedliche Vorstellungen
darüber haben, was machbar ist. Den Arzt- und Zahnarztpraxen
entstehen Schätzungen zufolge Bürokratiekosten von mehr als vier
Milliarden Euro im Jahr.

Unter der Leitung des beim Kanzleramt angesiedelten Nationalen
Normenkontrollrates entwarfen unter anderem die Verbände der
niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte sowie der Spitzenverband der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)Handlungsempfehlungen für den
Abbau des Verwaltungsaufwandes in Praxen. Die Deutsche
Krankenhausgesellschaft war nicht einbezogen.

Eine intelligente Informationstechnologie brächte mehr Zeit für
Patienten. Aber auch einfachere Formulare könnten den
Bürokratieaufwand erheblich vermindern, erklärte der stellvertretende
Vorsitzende des Normenkontrollrat, Wolf-Michael Catenhusen. Gerade
für Zahnärzte wird empfohlen, von einem papiergebundenen auf ein
elektronisches Antrags- und Genehmigungsverfahren von zahnärztlichen
Leistungen umzusteigen.

In jeder Arztpraxis würden im Schnitt pro Jahr mehr
als 2800 Überweisungen, 600 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und
300 Heilmittelverordnungen ausgestellt. Das allein entspreche 16,5
Personentagen. Hinzu kämen Behandlungspläne und zahlreiche weitere
Informationspflichten, die in Arzt-, Psychotherapeuten- und
Zahnarztpraxen einzuhalten seien. Durchschnittlich 96 Tage sei eine
Person pro Praxis und Jahr mit der Bewältigung bürokratischer
Vorgaben beschäftigt.

Die Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, sagte, die
Daten hätten einen hohen Schätzcharakter. Sie könnten daher nicht das

tatsächliche Belastungsvolumen benennen und ebenso nicht als Basis
für Vergütungsverhandlungen dienen. An die Adresse der Ärzte sagte
sie: «Die meisten unnötigen Vorgaben haben wir gemeinsam beschlossen.
Deshalb müssen wir auch gemeinsam die Verantwortung für die schlanke
Verwaltung übernehmen.»

Der Nationale Normenkontrollrat prüft Regelungsverfahren auf deren
Folgekosten für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung hin und setzt sich
für einen Kulturwandel in der Gesetzgebung ein. Eine
Handlungsempfehlung des Gremiums betrifft denn auch die Abschätzung
der Bürokratiekosten im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Seit 2012
ist das oberste Entscheidungsgremium der Selbstverwaltung im
Gesundheitswesen verpflichtet, seine Beschlüsse auf die entstehenden
Bürokratiekosten abzuklopfen.