Der Skandal um die PIP-Brustimplantate

Luxemburg (dpa) - Der Skandal um Brustimplantate aus billigem
Industrie-Silikon der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP)
beschäftigt seit Jahren die Gerichte. Allein in Deutschland wurden
die Implantate Tausenden Frauen eingesetzt, weltweit waren
Hunderttausende betroffen.

März 2010: Die zuständige Behörde in Frankreich nimmt die
Brustimplantate wegen der hohen Reißanfälligkeit vom Markt. PIP
meldet Konkurs an und wird später zwangsliquidiert.

April bis Juli 2010: Frankreichs Justiz ermittelt wegen Betrugs und
Gesundheitsgefährdung. Erste Zivilklagen gehen ein.

November 2010: Eine Opfervereinigung erstattet Anzeige gegen den TÜV
Rheinland, der die PIP-Implantate zertifiziert hatte.

Dezember 2011: Nach dem Tod einer Frau mit PIP-Implantaten werden
Vorermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung
und Tötung eingeleitet. Die Behörden empfehlen 30 000 französischen
Frauen die Entfernung der Implantate.

Dezember 2013: Der PIP-Gründer wird in Marseille wegen Betrugs und
Verbrauchertäuschung zu vier Jahren Haft und einer Geldstrafe von
75 000 Euro verurteilt. Ein Berufungsgericht bestätigt im Mai 2016
die Haftstrafe.

April 2015: Der Bundesgerichtshof legt dem Europäischen Gerichtshof
in Luxemburg Fragen zur Auslegung europäischer Vorgaben bei der
Kontrolle von Medizinprodukten vor, zu denen auch Silikonimplantate
gehören. Hintergrund ist die Schmerzensgeldklage einer Frau aus der
Vorderpfalz. Sie wirft dem TÜV Rheinland vor, das Unternehmen PIP
nicht ausreichend überwacht zu haben und verlangt 40 000 Euro
Schmerzensgeld.

Juli 2015: Ein Berufungsgericht in Aix-en-Provence bescheinigt dem
TÜV Rheinland, seine Verpflichtungen bei der Zertifizierung der
PIP-Produkte erfüllt zu haben. Es hebt damit ein Urteil eines
Gerichts in Toulon vom November 2013 auf, demzufolge die
Prüforganisation seine Pflicht zur Kontrolle verletzt hatte und
Importeure sowie Opfer entschädigen sollte.

Januar 2017: Das Handelsgericht in Toulon verurteilt den TÜV
Rheinland erneut zu Schadenersatz in Höhe von insgesamt etwa 60
Millionen Euro, die es rund 20 000 Klägerinnen zuspricht.

Februar 2017: Der Europäische Gerichtshof urteilt, dass Stellen wie
der TÜV nicht grundsätzlich verpflichtet sind, Medizinprodukte wie
Implantate selbst zu prüfen oder unangekündigte Kontrollen bei den
Herstellern durchzuführen. Damit können Frauen kaum noch auf
Schmerzensgeld vom TÜV Rheinland hoffen.