«Therapeutischer Kuss» - Psychologe verurteilt

Gießen (dpa) - Ein Kuss als Therapie beim Psychologen - das
geht nach Auffassung des Gießener Berufsgerichts für Heilberufe auf
gar keinen Fall. Das Gericht verurteilte einen 75 Jahre alten
Psychologen, der eine Patientin geküsst und das als sinnvolle
Schocktherapie begründet hatte, zu einer Geldbuße von 3500 Euro. Wie
das Gericht am Freitag mitteilte, verstieß der Mann gegen das Verbot
sexueller Kontakte mit Patienten. Das Urteil vom Juni ist noch nicht
rechtskräftig. (Az.: 21 K 51/09.GI.B)

Der Psychologe habe versucht, seine Patientin zur Begrüßung auf
den Mund zu küssen. Die Frau drehte den Kopf zur Seite, so dass der
Kuss auf ihrer Wange landete. «Bravo, schnelle Reaktion», soll der
Therapeut dazu gesagt haben. Die Frau brach die Behandlung ab und
zeigte den 75-Jährigen wegen sexueller Belästigung an. Nach dem
Vorfall vor gut zwei Jahren soll sie unter Angstzuständen,
Schlafstörungen und Alpträumen gelitten und deswegen Medikamente
genommen haben.

Der Psychologe hat dem Urteil zufolge mit seinem Verhalten gegen
die Berufsordnung verstoßen - selbst dann, wenn der Kuss tatsächlich
als Konfrontationstherapie gedacht war. Der Psychologe hätte alle
Schritte mit seiner Patientin vorher besprechen und ihr
Einverständnis einholen müssen. Das sei in diesem Fall eindeutig
nicht geschehen.

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