Honorarstreit: Ulla Schmidt erinnert Ärzte an Behandlungspflicht

Berlin (dpa) - Im Streit um die neuen Ärztehonorare hat
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt die Mediziner aufgefordert,
ihrer Behandlungspflicht nachzukommen. «Die Ärzte sollten Unmut über
gefühlte Honorareinbußen nicht auf dem Rücken der Patienten
austragen. Alle Kassenärzte sind verpflichtet, Patienten aller
gesetzlichen Krankenkassen zu behandeln», sagte Schmidt der
Tageszeitung «Die Welt» (Montag). Es dürfe kein Patient
zurückgewiesen werden.

Nach der jüngsten Honorarreform klagen viele Ärzte, trotz der um
drei Milliarden erhöhten Gesamtsumme seit Jahresbeginn, über
geringere Einnahmen. Einzelne Arztgruppen haben deshalb gedroht,
Kassenpatienten nur noch gegen Privatrechnung zu behandeln. Ärzte und
Kassen wollen mögliche Honorarverluste nun durch eine
Übergangsregelung begrenzen.

Schmidt wies darauf hin, dass die Ärzteschaft das neue
Honorarsystem mitentwickelt hat. Die größten Probleme gebe es zurzeit
dort, wo Kassenärztliche Vereinigungen (KV) ihre Ärzte nicht richtig
oder nicht ausreichend aufgeklärt hätten. In Bayern - wo es viele
Proteste gab - habe die KV einen großen Teil des Geldes vorerst
zurück gehalten. «Es ist doch klar, dass die Ärzte dann verunsichert
sind», sagte Schmidt.

Die Krankenkassen forderte Schmidt auf, ihre Kritik am seit
Jahresbeginn eingeführten Gesundheitsfonds mit einem
Einheitsbeitragssatz von 15,5 Prozent einzustellen. «Ohne Fonds
müssten einige Kassen ihre Beiträge auf 17 und 18 Prozent erhöhen»,
sagte die Ministerin. Gerade in der Konjunkturkrise schütze der Fonds
die Kassen vor Einnahmeausfällen. «Die Kassen haben 2009 aus dem
Gesundheitsfonds 167 Milliarden Euro garantiert zur Verfügung.»
Schmidt fügte hinzu: «Anstatt weiter zu jammern, sollten die Kassen
sich überlegen, was sie tun können, damit jeder Beitrags-Euro
zielgenau und effizient ausgegeben wird.»

Sie bekräftigte ihr Ziel, den Gesundheitsfonds in eine
Bürgerversicherung umzuwandeln, in die auch Privatversicherte
einzahlen. Die Union ist strikt gegen eine Bürgerversicherung.

(Der Beitrag lag dpa im Wortlaut vor.)
dpa li yyzz n1 rh