Leistungen gesetzlicher Krankenkassen beim Auslandsaufenthalt

Der Abschluss einer zusätzlichen Reisekrankenversicherung lohnt sich

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet nicht nur in Deutschland Schutz vor  Behandlungskosten. Sie gilt auch in vielen anderen Ländern. Vor Reisen und Urlaubsaufenthalten in einem anderen Land sollte man sich über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse Reiseland informieren. Auch bei den Kosten kann es sonst zu unschönen Überraschungen kommen. Eine zusätzliche Reisekrankenversicherung empfiehlt sich in jedem Fall.

Gesetzliche Krankenversicherung bei Reisen EU-Ausland

Mit der europäischen Krankenversicherungskarte, die auf der Rückseite der deutschen Gesundheitskarte aufgedruckt ist, hat man in allen Mitgliedsstaaten Anspruch auf Behandlung. Die EHIC deckt die Kosten für sofort erforderliche Behandlungen ab. Dazu gehören neben der medizinischen und zahnärztlichen Behandlung auch Arzneimittel. Selbst eine sehr teure Behandlung in einem Krankenhaus nach einem Herzinfarkt oder eine Blinddarmoperation wird bezahlt. Ausschlaggebend ist nur, ob die erbrachte Leistung aufgrund des Gesundheitszustandes des Patienten dringend notwendig ist.

Es gilt allerdings eine wichtige Einschränkung: Der Patient darf sich nur bei Ärzten oder in Krankenhäusern behandeln lassen, die zum jeweiligen System der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Privatärztliche Behandlungen gehören nicht dazu. Zwei erhebliche Lücken ergeben sich im Rahmen der Nutzung der EHIC:

  • Häufig haben sich in Urlaubsorten Privatärzte niedergelassen, öffentliche medizinische Versorgung ist dagegen schwer erreichbar.
  • Da die medizinische Versorgung im Urlaubsland gewährleistet werden kann, werden die Kosten für einen Krankenrückstransport nach Deutschland nicht übernommen.

Gerade bei Reisen mit der Familie sollte man deshalb über den Abschluss einer Reisekrankenversicherung auch bei Reisen ins EU-Ausland nachdenken.

Grundsätzlich werden Leistungen nach den Bedingungen des Staates erbracht, in dem der Patient sich aufhält. Der Grund für diese Regelung: Die Ärzte und Träger der Krankenversicherungen im Gastland können unmöglich die Einzelheiten der Rechtsvorschriften von 27 verschiedenen Staaten kennen. Deshalb wenden sie auch bei Patienten, die in anderen Ländern versichert sind, die Rechtsvorschriften ihres eigenen Staates an.

Reisen außerhalb der EU: Krankenkassen bieten kaum Schutz

Wer sich außerhalb der Europäischen Union aufhält, sollte sich nicht nur auf seine gesetzliche Krankenversicherung verlassen. Bisweilen muss der Versicherte aber in Vorleistung treten oder einen Teil der Behandlungskosten selbst tragen. In manchen Ländern außerhalb der EU wird ausschließlich gegen Vorkasse behandelt. Der Versicherte erhält dann meist nur einen Teil seiner Kosten, manchmal sogar nichts ersetzt.

Sicher und günstig: Private Reisekrankenversicherung

Bei jeder Reise ins Ausland, ob privat oder beruflich, besteht das Risiko, trotz europäischer Gesundheitskarte keine gute und kostengünstige Behandlung zu erhalten. Der sizilianische Dorfmedizinier hat vielleicht noch nie etwas von einer europäischen Krankenversicherungskarte gehört und verspürt vielleicht keinerlei Lust, diese Wissenslücke zu schließen. Ein Krankenhaus in Griechenland fürchtet den Verwaltungsaufwand mit europäischen E-Formularen und erfindet interessante Gründe dafür, warum eine Behandlung nicht möglich ist. Immer wieder wird von Problemen mit der europäischen Krankenversicherungskarte berichtet. Außerhalb der Europäischen Union vervielfacht sich die Anzahl möglicher Probleme. Alle das kann man sich mit einer privaten Reisekrankenversicherung sparen. Für wenig Geld erhält man umfassenden Schutz und kann sich weltweit als Privatpatient versorgen lassen.

Weitere Informationen zur Krankenversicherung im Ausland

Längere Aufenthalte

Arbeitnehmer sind in dem EU-Land gesetzlich krankenversichert, in dem sie leben und arbeiten. Sie erhalten alle Leistungen, die im dortigen Krankenversicherungssystem vorgesehen sind. Diese sind nicht unbedingt identisch mit den deutschen Krankenversicherungsleistungen. Vor einem Umzug in ein anderes EU-Land sollte man sich deshalb sorgfältig über die angebotenen Leistungen informieren.

Bleibt die Familie eines Arbeitnehmers in Deutschland, so muß dieser bei der ausländischen Krankenkasse, bei der er versichert ist, das Krankenscheinformular "E 109" beantragen. Mit diesem Formular erhalten seine Familienangehörigen im Krankheitsfall alle in Deutschland vorgesehenen Leistungen. Wer in einem anderen EU-Land lebt und nach Deutschland zu Besuch fährt, benötigt lediglich die europäische Krankenversicherungskarte. Damit kann er dann die Leistungen erhalten, die im Krankheitsfall sofort erforderlich sind.

Für Rentner, die in Deutschland krankenversichert sind und ihren Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegen wollen, gilt entsprechendes. Auch sie erhalten die Leistungen, die im System ihres neuen Wohnsitzlandes vorgesehen sind. Für sie ist es von besonderer Bedeutung, sich vorher über diese Leistungen genau zu informieren. Sollten im Gastland bestimmte Leistungen nicht vorgesehen sein, kann es unter Umständen ratsam sein, eine private Zusatzversicherung abzuschließen.

Wer als Tourist ins Ausland fährt und dort erkrankt, hat Anspruch auf die sofort erforderlichen Leistungen. Zum Nachweis der Anspruchsberechtigung genügt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die seit 2006 in allen EU-Mitgliedstaaten sowie einigen weiteren europäischen Ländern wie der Schweiz gilt.