Brauche ich eine Anwartschaftsversicherung?

Oft lohnt es sich eine Mitgliedschaft nur ruhen zu lassen

Wenn man einen Krankenversicherungsschutz vorübergehend nicht mehr benötigt, ist es oft nicht ratsam das Versicherungsverhältnis zu beenden und später neu zu beantragen. Um in solchen Zeiten keine Nachteile in Kauf nehmen zu müssen, wurde die Anwartschaftsversicherung entwickelt.

Die Anwartschaftsversicherung sieht vor, dass die ursprünglichen Rechte und Pflichten der Partner des Versicherungsvertrages ruhen (daher auch der Begriff 'Ruhensversicherung'), dass der Versicherer aber zusichert, nach der Anwartschaftszeit wieder zu den alten Bedingungen Versicherungsschutz zu gewähren und dass der Versicherungsnehmer einen stark reduzierten Anwartschaftsbeitrag zahlt.

Der Beitrag ist so bemessen, dass die Verwaltungskosten gedeckt sind und die Alterungsrückstellungen weiterhin aufgebaut werden können, damit nach der Anwartschaftszeit die Versicherung zum Beitrag nach dem ursprünglichen Eintrittsalter fortgeführt werden kann. Die eigentliche Anwartschaftsversicherung ist eine spezielle Tarifgestaltung, die bewirken soll, dass weit im Voraus ein bestimmter Versicherungsschutz ab einem späteren Zeitpunkt zugesagt wird, auch wenn sich der Gesundheitszustand des Versicherten nach Abschluss des Vertrages, aber vor Beginn der eigentlichen Versicherungspflicht, verschlechtert.

Eine Anwartschaftsversicherung in der Privaten Krankenversicherung (PKV) eröffnet eine spätere Umwandlung des Versicherungsschutzes in eine reguläre private Krankheitskostenvollversicherung. Mit der Anwartschaftsversicherung erwirbt der Vertragsnehmer in der Regel folgende Ansprüche:

  • Bei Umwandlung in den gewählten Tarif des jeweiligen Versicherers wird das ursprüngliche Eintrittsalter der Beitragsberechnung zugrundegelegt.
  • Es erfolgt keine erneute Risikoprüfung.
  • Die Dauer der Anwartschaftsversicherung wird auf die Wartezeiten des gewählten Tarifs angerechnet.
  • Während der Dauer der Anwartschaftsversicherung besteht kein Leistungsanspruch.

Voraussetzungen für den Abschluss der kleinen Anwartschaftsversicherung:

1. Die kleine Anwartschaftsversicherung kann für alle für den Neuzugang offenen Krankheitskosten-, Krankenhaustagegeld- und Krankentagegeldtarife beantragt werden. Das Höchstaufnahmealter ist dabei zu beachten.

2. Die kleine Anwartschaftsversicherung ist möglich für die Dauer

  • einer Krankenversicherungspflicht ohne Befreiungsmöglichkeit,
  • des Anspruchs auf Familienhilfe,
  • des Anspruchs auf freie Heilfürsorge,
  • einer außergewöhnlichen Notlage,
  • eines längeren Auslandsaufenthaltes,
  • einer Arbeitslosigkeit,
  • einer Stellenlosigkeit.

Bei Wegfall einer dieser Voraussetzungen wird die Leistungspflicht des in Anwartschaft stehenden Tarifs in Kraft gesetzt. Krankheiten und Unfallfolgen, die während der Anwartschaftszeit eintreten, sind ohne Erhebung eines Risikozuschlages in den Versicherungsschutz eingeschlossen.

Der Unterschied zur großen Anwartschaftsversicherung besteht darin, dass keine Alterungsrückstellung gebildet wird. Es wird also nicht das ursprüngliche Eintrittsalter erhalten.