Gesetzliche Krankenkassen – Tarifvergleich
Private Krankenversicherung

Verbraucherfragen zum Krankenkassen-Zusatzbeitrag

Antworten auf häufige Fragen zum Krankenkassen-Zusatzbeitrag

Warum erheben manche Krankenkassen einen Zusatzbeitrag?
Seit Anfang 2009 erhalten alle gesetzlichen Krankenkassen nach den gleichen Regeln Geld aus dem Gesundheitsfonds. Kommt eine Krankenkasse mit diesem Betrag nicht aus, muss sie von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag verlangen.

Gibt es Krankenkassen, die 2012 garantiert keinen Zusatzbeitragerheben?
Über 50 Krankenkassen erheben 2012 garantiert keinen Zusatzbeitrag. Damit entsteht ein neuer Wettbewerb zwischen den Kassen um günstige Beiträge. Hier geht`s zur Liste der Krankenkassen, die keinen Zusatzbeitrag erheben.

Kann ich kündigen, wenn meine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag fordert?
Krankenkassen-Mitglieder haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn ihre Kasse einen Zusatzbeitrag ankündigt. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Zusatzbeitrag erstmals kassiert wird.

Gefährdet die Sonderkündigung meinen Versicherungsschutz?
Nein. Scheitert der Wechsel zur neuen Krankenkasse - aus welchen Gründen auch immer - bleibt das alte Versicherungsverhältnis bestehen. Versicherte bleiben also niemals ohne Versicherungsschutz.

Lohnt sich ein Wechsel meiner Krankenkasse wegen des Zusatzbeitrages?
Der Zusatzbeitrag ist sicher ein Anlass, das eigenen Versicherungsverhältnis zu überprüfen. Entsprechen Preis und Leistung meiner Krankenkasse noch meinen Vorstellung? Wenn nicht, sollte man wechseln.

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag?
Das entscheidet die Krankenkasse. Die Krankenkasse erhebt den Zusatzbeitrag als festen Euro-Betrag in beliebiger Höhe. Bis 2011 war die Höhe der Zusatzbeiträge auf 1 Prozent des Einkommens des Mitgliedes begrenzt und lag höchstens bei 37,50 Euro pro Monat. Diese Regelung ist 2011 weggefallen.

Wie wird der Zusatzbeitrag kassiert?
Die „normalen" Krankenkassenbeiträge werden vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer gemeinsam gezahlt und direkt vom Gehalt abgezogen. Anders beim Zusatzbeitrag: Dieser muss vom Krankenkassen-Mitglied, nicht dem Arbeitgeber, direkt an die Krankenkasse gezahlt werden.

Muss ich meiner Krankenkasse eine Einzugsermächtigung geben?
Nein. Die Zahlung ist auch per Einzelüberweisung oder Dauerauftrag möglich. Einige Kassen wollen den Zusatzbeitrag gleich für ein ganzes Jahr einziehen. Einzugsermächtigungen sollten aus Vorsicht besser auf die monatliche Zahlung beschränkt werden.

Muss ich bei laufender Kündigung Zusatzbeiträge zahlen?
Nein. Während einer laufenden Sonderkündigung muss der Zusatzbeitrag an die alte Krankenkasse nicht gezahlt werden. Wichtig: Im Kündigungsschreiben sollte als konkreter Grund der Zusatzbeitrag genannt werden.

Wie lange vor Einführung eines Zusatzbeitrages muss mich meine Krankenkasse informieren?
Die Mitglieder werden von ihrer Krankenkasse mindestens 1 Monat bevor die erste Zahlung fällig ist über die Einführung des Zusatzbeitrags informiert. Während dieses Zeitraums gilt das Sonderkündigungsrecht.

Darf der Zusatzbeitrag rückwirkend erhoben werden?
Ja. Wenn Krankenkassen einen Zusatzbeitrag benötigen, müssen sie sich diesen von ihrer Aufsichtsbehörde genehmigen lassen. Dabei kann auch die rückwirkende Einführung des Zusatzbeitrags beantragt werden. Das Sonderkündigungsrecht gilt dennoch: Wer kündigt, muss auch einen rückwirkend eingeführten Zusatzbeitrag nicht bezahlen

Was ist mit „Festsetzung" und „Fälligkeitsdatum" gemeint?
Die Krankenkasse kann bestimmen, zu welchem Zeitpunkt der Zusatzbeitrag spätestens gezahlt sein muss - also "fällig" ist. Das kann monatlich, vierteljährlich oder sogar nur jährlich sein. Der Termin der „Festsetzung" ist der Zeitpunkt ab dem die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erstmalig erhebt. Die Festsetzung eines Zusatzbeitrages kann auch rückwirkend erfolgen.

Ich bin Student. Muss ich den Zusatzbeitrag auch zahlen?
Auch Studenten müssen den Zusatzbeitrag zahlen. Ausnahme: Über die Eltern mitversicherten Studenten zahlen nichts. Das geht bis zum 25. Geburtstag. Bestimmte begründete Verzögerungen des Studiums wie Wehr- oder Ersatzdienst verlängern diese Frist. Mehr zum Zusatzbeitrag für Studenten.

Ich beziehe Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Muss ich den Zusatzbeitrag selbst zahlen?
Hartz-4-Empfänger sind von der Zahlung des Zusatzbeitrags befreit. Dies gilt jedoch nur bis zur Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags. Liegt der Zusatzbeitrag einer Krankenkasse über dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag, so kann die Krankenkasse festlegen, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II die Differenz zahlen müssen. Weitere Infos zum Zusatzbeitrag für Hartz IV-Empfänger...

Ich absolviere gerade ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ). Muss ich den Zusatzbeitrag zahlen?
Nein. Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und am Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) müssen den Zusatzbeitrag nicht zahlen. Mehr dazu hier ...

Dürfen Krankenkassen die Erhebung des Zusatzbeitrages an Dienstleistungsunternehmen auslagern?
Die Kernaufgaben des Beitragseinzugs müssen die Krankenkassen selbst ausführen. Hilftätigkeiten können auf externe Dienstleistungsunternehmen übertragen werden. Hierunter fällt etwa das Zahlungsverfahren.

Kann meine Krankenkasse insolvent werden, wenn sie selbst mit dem maximalen Zusatzbeitrag nicht auskommt?
Ja. Eine gesetzliche Krankenkassen muss Insolvenz anmelden, wenn ihre Kapitaldeckung nicht mehr ausreichend ist. Bei drohender Pleite können aber die anderen Kassen der jeweiligen Kassenart einspringen. Im Notfall soll auch finanzielle Hilfe aller im Spitzenverband Bund organisierten Krankenkassen möglich sein.

Kann ich den Zusatzbeitrag von der Steuer absetzen?
Ja. Der Zusatzbeitrag kann als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Das lohnt sich besonders für Versicherte mit einem hohen Einkommen.

Habe ich zusätzliche Leistungsansprüche, wenn ich den Zusatzbeitrag bezahle?
Nein. Der Zusatzbeitrag darf nur dazu verwendet werden, die Lücke zwischen zugewiesenen Mitteln und tatsächlichen Ausgaben einer Krankenkasse zu decken.

Kann ich mich von der Zahlung des Zusatzbeitrages befreien lassen?
Alle Mitglieder der betroffenen Krankenkasse müssen den Zusatzbeitrag zahlen. Mitversicherte Familienmitglieder zahlen keinen Zusatzbeitrag.

Welche Konsequenzen habe ich zu erwarten, wenn ich den Zusatzbeitrag nicht zahle?
Wer seine Zusatzbeiträge nicht bezahlt, muss mit der Einleitung eines Mahnverfahrens rechnen. Bei andauernder Zahlungsverweigerung müssen die Krankenkassen Vollstreckungsmaßnahmen einleiten. Als Körperschaften öffentlichen Recht dürfen sie ihren Mitgliedern nichts schenken. Dennoch: Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, kann aber eingeschränkt werden.

Darf meine Krankenkasse im Rahmen Mahngebühren erheben?
Ja. Im Rahmen eines Mahnverfahrens können Mahngebühren erhoben werden. Wer für mindestens 6 Monate den fälligen Zusatzbeitrag nicht zahlt, dem droht zusätzlich ein Verspätungszuschlag. Dieser Verspätungszuschlag liegt bei mindestens 20 Euro und kann von der Krankenkasse auf die dreifache Höhe des letzten Zusatzbeitrages festgelegt werden. Mehr dazu hier...

Kann ich gegen den Zusatzbeitrag meiner Krankenkasse Widerspruch einlegen?
Da der Zusatzbeitrag einer Kasse von der Aufsichtsbehörde im Vorfeld geprüft und genehmigt wird, dürften die Erfolgschancen eines Widerspruchs gegen Null tendieren. Sind dagegen individuelle Fehler bei der Verarbeitung der Daten des einzelnen Mitglieds aufgetreten, kann Klage beim Sozialgericht eingereicht werden.

Ich bin durch einen Wahltarif an meine Krankenkasse gebunden. Gilt das Sonderkündigungsrecht auch für mich?
Ja. Auch wer durch den Abschluss eines Wahltarifs bis zu 3 Jahre an seine Krankenkasse gebunden ist, verfügt während dieser Zeit über das Sonderkündigungsrecht.

Ich erhalte Sozialhilfe. Muss ich den Zusatzbeitrag selbst zahlen?
Nein. Wenn Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, wird dieser von dem Sozialhilfeträger übernommen. Dasselbe gilt auch für Versicherte, die Grundsicherung im Alter erhalten.

Muss der Zusatzbeitrag auch für mitversicherte Familienmitglieder gezahlt werden?
Nein. Beitragsfrei Mitversicherte, wie Ehepartner oder Kinder, sind auch von den Zusatzbeiträgen befreit. Nur reguläre Mitglieder fallen unter die Zahlungspflicht.

Weitere Informationen:




Krankenkassen-Wechselservice

In diese Kassen online wechseln - schnell, sicher und bequem