Gesetzliche Krankenkassen – Tarifvergleich
Private Krankenversicherung

Krankenversicherung für ausländische Studenten

Ohne Nachweis einer Krankenversicherung geht es nicht

Wer an einer deutschen Hochschule studieren möchte, muss eine Krankenversicherung nachweisen. Ohne Nachweis einer Studenten Krankenversicherung ist eine Einschreibung nicht möglich. Wer sein gesamtes Studium in Deutschland absolvieren möchte, muss sich in jedem Fall bei einer deutschen Krankenkasse versichern. Studenten, die aus nicht-europäischen Ländern kommen, müssen sich auch für kürzere Studienzeiten wie Austauschsemester in Deutschland gesetzlich versichern.

Für diese Studenten bietet Krankenkassen.de in Zusammenarbeit mit deutschen Krankenkassen einen Beitrittsservice für ausländische Studenten an. Sie können hier online ihren Beitrittsantrag direkt stellen. Die weiteren Formalitäten sind dann schnell erledigt.

Ersatzkassen und Innungskrankenkassen:

Betriebskrankenkassen


Für Studenten aus EU-Ländern, sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz gilt: Wer im Heimatland gesetzlich versichert ist, muss sich für ein Austauschsemester oder -jahr nicht zusätzlich in Deutschland versichern. Allerdings muss man sich an eine deutsche Krankenkasse wenden, die die Versicherung im Heimatland bestätigt. Die dazu notwendigen Dokumente stellt die Krankenkasse im Heimatland zur Verfügung.

Für Studenten aus der Türkei, Tunesien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Serbien und Montenegro, sowie Kroatien gilt: Mit diesen Ländern hat Deutschland bilaterale Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Wer in einem dieser Länder gesetzlich versichert ist, muss sich deshalb nicht unbedingt zusätzlich in Deutschland versichern. Allerdings kann es unter Umständen schwierig sein, eine deutsche Krankenkasse zu finden, die die ausländische Krankenversicherung anerkennt. In diesem Fall ist es eher sinnvoll, der deutschen Studenten-Krankenversicherung beizutreten.

Teilnehmerinnen an studienvorbereitenden Sprachkursen oder Studienkollegs sind nicht krankenversicherungspflichtig, weil sie nicht als Studenten im Sinne der Sozialversicherung gelten, und zwar auch dann nicht, wenn für die Teilnahme an diesen Kursen eine Einschreibung an einer Hochschule erforderlich ist. Für diesen Personenkreis kommt die Versicherung in der privaten Krankenversicherung nach Tarifen für den vorübergehenden Inlandsaufenthalt von Ausländern in Betracht.