Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland
Deutsche Krankenkassen nehmen nicht nur EU-Ausländer auf
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Wer als Ausländer in Deutschland lebt, braucht eine Krankenversicherung. In den meisten Fällen können sich Ausländer aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union problemlos im deutschen System Krankenversichern. Seit Mai 2011 gilt auch für die Bürger von Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn volle Freizügigkeit in der Europäischen Union.
Als Arbeitnehmer haben Ausländer Anspruch auf eine Krankenversicherung nach deutschem Recht - in der Regel können sich Arbeitnehmer in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Für die meisten Arbeitnehmer ist die gesetzliche Krankenversicherung sogar vorgeschrieben.
EU-Ausländer, die in Deutschland als Selbstständige arbeiten, benötigen ebenfalls eine Krankenversicherung. Das gleiche gilt für Ausländer, die in Deutschland einen Job suchen. Als EU-Ausländer können sie eine deutsche Krankenversicherung auch während der Jobsuche erhalten. Wer nicht aus einem EU-Mitgliedsland kommt und keine Beschäftigung hat, muss eine private Krankenversicherung abschließen.
Krankenkassen-Wechselservice für Ausländer und EU-Bürger
So finden Ausländer und EU-Bürger eine geeignete Krankenversicherung in Deutschland: Hier Informationen anfordern oder gleich online die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse beantragen.
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