Unfallversicherung bleibt für Arbeitgeber Pflicht

Beiträge zur Pflichtversicherung können nicht verweigert werden

Die gesetzliche Unfallversicherung bleibt für Unternehmer Pflicht. Das Bundessozialgericht in Kassel hat am 20. März 2007 in letzter Instanz die Klage eines Betriebes aus Baden-Württemberg gegen die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft abgewiesen. Der Tiefbauer hatte die Beiträge zu der Pflichtversicherung verweigert und auf angebliche Ungerechtigkeiten und Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht verwiesen. Diese konnten die Richter nicht erkennen. Auch einen Verstoß gegen das Europarecht verneinte das Gericht (Az. B 2 U 9/06 R).

Das Tief- und Rohrleitungsbauunternehmen wollte die Berufsgenossenschaften als Unternehmen im Sinne des europäischen Wettbewerbsrechts eingestuft wissen. Ihre Leistungen seien zwar gesetzlich festgelegt, die Beiträge könnten sie aber selbst bestimmen. Dadurch könnten sie mit private Versicherungsanbietern konkurrieren und müssten ihnen gleichgestellt werden. Die Zwangsmitgliedschaft, die zu einer «unzumutbaren Belastung» führe, sei damit ebenso wenig rechtens. Dem widersprachen die Richter. Wie bereits die zwei Instanzen zuvor und bei einem ähnlichen Urteil im Mai vergangenen Jahres billigten sie die gesetzlichen Regelungen.

dpa