Sonderkündigung wegen Erhöhung des Zusatzbeitrags

Das Sonderkündigungsrecht gilt für alle Mitglieder

Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Um das Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen, beantragen Sie die Mitgliedschaft in einer anderen Krankenkasse. Die neue Krankenkasse übernimmt die Kündigung der alten Krankenkassen für Sie. Nutzen Sie hierfür den Krankenkassen-Wechselservice oder den Krankenkassen-Vergleichsrechner.

Kündigung und Sonderkündigung der alten Krankenkasse übernimmt die neue Krankenkasse

Bei einem Krankenkassen-Wechsel müssen Sie die alte Krankenkasse nicht mehr kündigen. Das übernimmt die neue Krankenkasse für Sie. Das gilt auch, wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Einfach im Krankenkassen-Wechselservice die neue Krankenkasse heraussuchen und den Antrag stellen, den Rest übernehmen wir für Sie. Wenn Sie möchten, können Sie elektronisch unterschreiben - dann haben Sie alle Formalitäten sofort erledigt.

Zum Krankenkassen-Wechselservice

Richtig kündigen und den Zusatzbeitrag sparen
Nach Ansicht des Bundesamts für Soziale Sicherung und des Bundesgesundheitsministeriums wird auch eine normale Kündigung als Sonderkündigung gewertet, wenn sie zu dem Zeitpunkt eingeht, in dem Sonderkündigungen möglich sind. Wenn Sie eine neue Krankenkasse gewählt und die Mitgliedschaft beantragt haben, wird das richtige Verfahren automatisch angewandt.

Der richtige Zeitpunkt für die Sonderkündigung
Für Ihre Sonderkündigung haben Sie nur ein kurzes Zeitfenster. Es beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem Sie über den Zusatzbeitrag informiert werden. Die Krankenkasse ist grundsätzlich verpflichtet, Ihnen einen Zusatzbeitrag schriftlich anzukündigen. In diesem Brief wird das Datum genannt, an dem der Zusatzbeitrag erstmals bezahlt werden muss. Es wird auch als Datum der "Fälligkeit" des Zusatzbeitrags bezeichnet.

Hier können Sie prüfen, ob Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag geändert hat.

Spätestens bis zum Ablauf des Monats, in dem die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag zum ersten Mal erhebt oder ihn erhöht, müssen Sie gekündigt haben, indem Sie einen Beitrittsantrag bei einer neuen Krankenkasse gestellt haben. Während der laufenden Kündigung müssen Sie den Zusatzbeitrag an Ihre alte Krankenkasse zahlen. Erst mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats wird die Kündigung wirksam und ein Wechsel in eine günstigere Krankenkasse kann vollzogen werden. Hier finden Sie einen Kündigungskalender.

Die zweimonatige Kündigunsfrist gilt auch bei SonderkündigungSonderkündigung bedeutet nicht, dass Sie die Krankenkasse sofort verlassen können. Sie können Ihre Mitgliedschaft erst zum Ende des übernächsten Monats kündigen. Sie bleiben also mindestens für zwei weitere Monate bei der alten Krankenkasse versichert.

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