Kündigungsfrist: Krankenkasse rechtzeitig kündigen
Kündigungsfrist beträgt mindestens zwei Monate
Ein Wechsel der Krankenkasse ist nicht immer möglich. Erst nach 18 Monaten Mitgliedschaft können Sie im Regelfall die Krankenversicherung wechseln. Anders sieht es aus, wenn Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag einführt. Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Sollten Sie einen Wahltarif abgeschlossen haben, sind Sie für drei Jahre an die Kasse gebunden. Erst zum Ende dieser Mindestlaufzeit ist ein Wechsel der Kasse möglich. Das Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeiträgen entfällt.
Die Kündigungsfrist bei der Krankenkasse beträgt mindestens zwei Monate. Die Kündigung ist immer zum Ende des übernächsten Monats möglich - genauer gesagt: Zum letzten Tag des übernächsten Monats. Um Ihnen die Rechnerei zu ersparen, können Sie auf unsere Tabelle "Kündigungsfrist Krankenkasse" zurückgreifen. Die Frist verkürzt sich auch bei einer Sonderkündigung nicht.
Um die Mitgliedschaft bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse kündigen zu können, bieten wir Ihnen vorbereitete Kündigungssschreiben für gesetzliche Krankenkassen. Ihre bisherige Krankenkasse ist verpflichtet, die Kündigung innerhalb von zwei Wochen zu bestätigen.
| Sie kündigen im Monat: | Sie kündigen Ihre Mitgliedschaft zum: |
|---|---|
| Januar | 31. März |
| Februar | 30. April |
| März | 31. Mai |
| April | 30. Juni |
| Mai | 31. Juli |
| Juni | 31. August |
| Juli | 30. September |
| August | 31. Oktober |
| September | 30. November |
| Oktober | 31. Dezember |
| November | 31. Januar |
| Dezember | 28. Februar (29. Februar in Schaltjahren) |
Weitere Informationen:
- Die Mitgliedschaft bei einer neuen Krankenkasse beantragen Sie bequem mit unserem Krankenkassen-Wechselservice
- Krankenkasse kündigen: Vorformulierte Kündigungsschreiben an die Krankenkasse
