Muster: Sonderkündigung BKK Westfalen-Lippe
Frist für die Sonderkündigung ist abgelaufen
Die BKK Westfalen-Lippe hat vom 1. Februar 2010 bis zum 30. September 2010 einen Zusatzbeitrag erhoben. Der Zusatzbeitag lag bei 12 Euro monatlich und war auf 1 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen beschränkt. Bis zur erstmaligen Fälligkeit des Beitrages am 25. März 2010 stand Mitgliedern der BKK Westfalen-Lippe ein Sonderkündigungsrecht zu .
Zum 1. Oktober 2010 ist die BKK Westfalen-Lippe fusioniert, Rechtsnachfolger ist die BKK vor Ort. Durch die Fusion ist der Zusatzbeitrag für Mitglieder der BKK Westfalen-Lippe ab dem 1. Oktober 2010 weggefallen.
Sofern Sie die Krankenkasse wechseln möchten, können Sie über unseren Krankenkassen-Wechselservice schnell eine neue Krankenversicherung abschließen.





























