Gesundheitskurse: Gut für Krankenkassen und Versicherte
Schwerpunkte: Bewegung, Ernährung, Stressabbau, Suchtmittel
Die gesetzlichen Krankenkassen sollen dazu beitragen den allgemeinen Gesundheitszustand der Versicherten zu verbessern, das hat der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Für die Krankenkassen macht das auch wirtschaftlich Sinn: Wenn sie ihre Versicherten heute von einem gesunden Lebensstil überzeugen, bleiben ihnen morgen die Kosten für teure Behandlungen erspart. Schon deshalb bietet heute fast jede Kasse Gesundheitsprogramme an: vom Nordic-Walking über Herz-Kreislauf-Training bis zum Aqua-Jogging.
Die genaue Ausgestaltung der Präventionsmaßnahmen legt der „Leitfaden Prävention“ fest, auf den sich alle gesetzlichen Krankenkassen 2006 geeinigt haben. So wird verlangt, dass professionelle Trainer die Kurse leiten, dass wissenschaftlich begründete Konzepte vorliegen und dass die Kurse in Gruppen stattfinden. Die meisten Krankenkassen fördern solche Kurse auch als Kompaktveranstaltungen während des Urlaubs. Viele organisieren sogar Reisen, die mit Gesundheitskursen verbunden sind.
Auch zu den Bereichen der Prävention macht der „Leitfaden“ einige Vorgaben. Im Bereich „Bewegung“ sollen die Teilnehmer animiert werden, sportliche Aktivitäten in ihren Alltag einzubauen. Andere Kurse beschäftigen sich mit der richtigen Ernährung oder einem besseren Umgang mit Stress. Im Handlungsfeld „Suchtmittel“ lernen die Teilnehmer, ihren Alkohol- oder Zigarettenkonsum in den Griff zu bekommen.
Die meisten Krankenkassen bieten ihren Versicherten an, pro Jahr zumindest einen Kurs aus einem der vier Handlungsfelder zu belegen. Die Kurse bestehen normalerweise aus 8 bis 12 Sitzungen, die über mehrere Wochen verteilt stattfinden. Manche Kassen erlauben auch die Teilnahme an vier oder fünf solcher Kursprogramme pro Jahr.
Für die Versicherten sind die Kurse oft kostenlos, gelegentlich müssen aber 10 bis 20 Prozent der Gebühren aus eigener Tasche bezahlt werden. Bei Kindern werden so gut wie immer die gesamten Kosten erstattet. Verbraucher sollten außerdem auf Obergrenzen beim Zuschuss je Kurs achten. Meistens wird nur ein Betrag zwischen 75 und 100 Euro je Kurs übernomen. Um den richtigen Kurs zu finden, sollten sich die Versicherten vorher mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.
Der „Leitfaden Prävention“, auf den sich alle gesetzlichen Krankenkassen 2006 geeinigt haben, nennt für die Durchführung von Gesundheitskursen zwei weitere Vorgehensweisen. Zum einen den so genannten „Setting“-Ansatz: hier wird Gesundheitsvorsorge im Umfeld der Menschen betrieben, zum Beispiel in der Schule oder am Arbeitsplatz. Zum Zweiten den „individuellen Ansatz“: hier wird der Einzelne angesprochen. Dieser Teil des Programms richtet sich an jeden (gesunden) Versicherten. Die Krankenkassen dürfen aber selbst entscheiden, worauf sie den Schwerpunkt ihrer Präventionsarbeit legen. Es gibt kein gesetzlich garantiertes Recht auf Präventionsmaßnahmen für den Einzelnen!
Weitere Informationen:
- Krankenkassen, die Präventionskurse am Urlaubsort finanzieren, finden Sie mit unserem Krankenkassen-Rechner

