Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
Keine Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind Arzneimittel, die jeder ohne ärztliche Verordnung selbst kaufen kann. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Diese Regelung gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. In diesen Fällen erstatten die Kassen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel auf Rezept.
Auch rezeptfreie Arzneimittel, die zum Therapiestandard bei schwerwiegenden Erkrankungen gehören, werden von der Krankenkasse bezahlt. Es gelten dann die gleichen Zuzahlungsregeln wie bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln.
Die Preise für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel können die Apotheken selbst bestimmen. Ein Preisvergleich lohnt sich also. Ärzte, die für die GKV tätig sind, dürfen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel nur dann durch verschreibungspflichtige Arzneimittel ersetzen, wenn dies medizinisch notwendig und wirtschaftlich ist.

