Wahltarif besondere Therapierichtungen
Krankenkassen erstatten auch alternative Heilmethoden
Deutschland ist nach Angaben der Berliner Charité EU-Spitzenreiter bei der Nutzung von Alternativmedizin. Mehr als 60 Prozent der Bevölkerung in Deutschland nehmen die bestehenden Angebote von Akupunktur bis hin zur Traditionellen Chinesischen Medizin in Anspruch. Damit liegt die Akzeptanz in Deutschland vor Frankreich (50 Prozent), der Schweiz (40 Prozent) oder Großbritannien (20 Prozent).
Alternative Heilmethoden werden von manchen gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Neben der Möglichkeit, diese Form der Behandlung als Zusatzleistung anzubieten, können Krankenkassen seit 2007 auch einen Wahltarif für "besondere Therapierichtungen" anbieten. Je nach Angebot sind dann Besuche bei Ärzten möglich, die Naturheilkundeverfahren oder andere alternative Behandlungen anbieten.
Dafür wird allerdings eine Prämie zusätzlich zum normalen Kassenbeitrag fällig. Denn der Gesetzgeber verlangt, dass sich diese Angebote selber rechnen. Die Mehrkosten alternativer Behandlungsformen sollen nicht als Quersubvention auf die normalen Beitragszahler zurück fallen.
Im Gegensatz zur integrierten Versorgung mit klassischer Homöopathie sind Wahltarife für besondere Therapierichtungen bislang eher spärlich gesät. Zu den Ausnahmen gehört die Techniker Krankenkasse (TK). Sie bietet einen Tarif, bei dem die Kosten für nicht verschreibungs- aber apothekenpflichtige Medikamente der Phytotherapie (Pflanzenheilkunde), Homöopathie und Anthroposophie übernommen werden. Dabei erhält der Patient ein Privatrezept, das er später bei der Kasse einreichen kann. Die TK erstattet 90% der Kosten dafür, allerdings nur bis zu einer bestimmten Summe pro Jahr (im besten Fall bis 280 Euro). Die Zusatzprämie für diesen Tarif beträgt -je nach Alter des Versicherten- zwischen 4,90 und 14,90 Euro pro Monat.
Für alle Anbieter gilt: solche Wahltarife, die von den Krankenkassen freiwillig angeboten werden, haben immer eine Mindestlaufzeit von drei Jahren. In dieser Zeit können Sie auch dann nicht kündigen, wenn Ihre Kasse den Beitrag erhöht.
Weitere Informationen
- Mit unserem Krankenkassen-Rechner finden Sie gesetzliche Kassen, die Wahltarife mit besonderer Therapierichtung anbieten
- Keine dreijährige Bindung, keine Zusatzkosten: Integrierte Versorgung mit klassischer Homöopathie



