Brillen, Kontaktlinsen und andere Sehhilfen

Einige Krankenkassen zahlen wieder erhebliche Zuschüsse

Nur Kinder und Jugendliche unter achtzehn Jahren, schwer sehbeeinträchtigte Versicherte und Menschen mit Augenverletzungen oder Augenerkrankungen haben in der gesetzlichen Krankenversicherung das Recht auf Kostenerstattung für Brillen und andere Sehhilfen. Einige Krankenkassen erstatten als freiwillige Mehrleistung einen Teil der Kosten für Brillen, Kontaktlinsen oder andere Sehhilfen für alle Versicherten. Einzelne Krankenkassen zahlen für Brillen bis zu 200 Euro.

Eigentlich wird im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei Erwachsenen der Anspruch auf Übernahme der Kosten auf zwingend medizinisch notwendige Ausnahmefälle eng begrenzt. In der Regel brauchen diese Versicherten zum Lesen von Texten vergrößernde Sehhilfen wie Leselupen, Fernrohrbrillen oder elektronisch vergrößernde Sehhilfen bis hin zu Vorlesegeräten. Bei Kurz- und Weitsichtigkeit ab sechs Dioptrien und bei Hornhautverkrümmung ab vier Dioptrien zahlen die Krankenkassen.

Für alle anderen Versicherten fallen Brillen, Kontaktlinsen und andere Sehhilfen nicht mehr unter den Katalog der gesetzliche vorgeschriebenen Leistungen der Krankenkassen. Wer wegen eines starken Sehfehlers Zuschüsse erhält, bezahlt das Brillen dennoch Brillengestell, Entspiegelung und Tönung selbst. Extras wie Sportbrillen fallen ohnehin nicht in den gesetzlichen Leistungskatalog. Private Augen-Zusatzversicherungen bieten die Übernahme der zusätzliche Kosten an.

Angesichts gut gefüllter Kassen haben sich jetzt einige Krankenkassen entschlossen, ihre Versichten bei der Anschaffung einer neuen Brille wieder zu unterstützen. Dass dabei Zuschüsse von bis zu 200 Euro gezahlt werden, ist sicher ein attraktives Angebot für Betroffene, die ohnehin über einen Krankenkassen-Wechsel nachdenken.

Die folgende Tabelle führt die Krankenkassen auf, die nach eigenen Angaben die Kosten für autogones Training ganz oder teilweise übernehmen.

Kostenübernahme für Brillen und Kontaktlinsen

Krankenkasse Zuschuss pro Jahr Bedingung Mitgliedsantrag
DAK Gesundheit 500,00 € Über das Bonusprogramm DAK AktivBonus können Versicherte bis zu 500 Euro pro Jahr erhalten. Antrag
mhplus Krankenkasse 350,00 €
Durch Erfüllung von Bonusmaßnahmen im Benefit-Gesundheitsbonus ist ein Zuschuss für Sehhilfen in Höhe von bis zu 350,00 Euro/Kalenderjahr möglich.
Antrag
BERGISCHE Krankenkasse 300,00 € alle 3 Jahre im Bonusprogramm Antrag
SBK 205,00 €
Zuschuss für Sehhilfen über gesetzlichen Anspruch hinaus für Rechnungen bei Brillengläsern und Kontaktlinsen über das Bonusprogramm.
Antrag
Novitas BKK 200,00 € Bei aktiver Teilnahme am Bonusprogramm bis zu 200 Euro als zweckgebundene Prämie pro Jahr. Antrag
hkk Krankenkasse 188,00 €
Aus Gesundheitsguthaben im Rahmen des Bonusprogramms. Zudem erhalten hkk-versicherte Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zur Erstbrille eine kostenlose Ersatz- bzw. Zweitbrille.
Antrag
BARMER 150,00 €
Im Rahmen des BARMER Bonusprogramms können Versicherte einmal im Jahr eine TOP-Geldprämie zu den Sehhilfen in Höhe von bis zu 150 € erhalten.
Antrag
BKK Faber-Castell & Partner 150,00 €
Einen Zuschuss zu Brillen und Kontaktlinsen erhalten Versicherte über das Bonusprogramm "PremiumBonus". 150 Euro und mehr sind möglich.
Antrag
KKH Kaufmännische Krankenkasse 120,00 € Nur im Rahmen eines Gesundheitsbudgets von 120 Euro bei Nutzung des Bonusprogramms. Antrag
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER 100,00 €
Bei einer augenärztlich verordneten Sportbrille beteiligen wir uns einmalig mit 100 Euro im Rahmen des 250 Euro Vorteil-Pakets.
Antrag
BKK ZF & Partner 100,00 €
GesundPlus - Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen u.a. Sehhilfen bei sportlichen Aktivitäten
Antrag
BKK Akzo Nobel Bayern 40,00 € 40 Euro alle vier Jahre
BKK HERKULES 30,00 €
Sofern Sie nicht unter die gesetzliche Regelung fallen, gewährt die BKK Herkules für Brillengläser oder Kontaktlinsen bei einem sphärischen oder zylindrischen Korrekturbedarf von mindestens 0,5 Dioptrien je Auge einen Zuschuss. Der Anspruch besteht alle zwei Jahre. Für jedes Brillenglas bzw. jede Kontaktlinse werden höchstens 15 EUR erstattet. Zusätzlich wird diese Leistung über unser Bonusprogramm prämiert.
Antrag

Satzungsleistungen können jederzeit Änderungen unterliegen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Die Satzung Ihrer Krankenkasse finden Sie im Krankenkassen-Profil. Dieser Link führt zur Liste der 58 am Vergleich teilnehmenden Krankenkassen. Hier finden Sie die Regeln, nach denen wir unseren Krankenkassen-Vergleich durchführen.