Alternative Heilmethoden
Akupunktur, Homöopathie und mehr: Kostenübernahme als Zusatzleistung möglich
Alternative Behandlungsmethoden werden nur selten von der Kasse erstattet. Im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen befinden sich kaum Angebote für alternative Medizin. Eine Ausnahme bildet zum Beispiel die Akupuntur bei chronischen Knie- oder Rückenschmerzen. Sie ist seit 2006 als Regelleistung für gesetzlich Versicherte anerkannt.
So klar sind die wenigsten Fälle. Meistens ist die Kostenübernahme für alternative Behandlung nur über individuelle Verhandlung mit der Krankenkasse zu vereinbaren. Denn es ist den Kassen nicht grundsätzlich verboten, die Kosten für alternative Therapieformen zu übernehmen. Ausgeschlossen sind lediglich die Verfahren, die der Gemeinsame Bundesausschuss, einem Gremium aus Vertretern von Ärzten und Krankenkassen, für unwirksam erklärt hat. Dazu zählt beispielsweise die Magnetfeld-Therapie ohne die Verwendung implantierter Spulen.
Ohne Sondertarif auf Kulanz der Kasse angewiesen
Wenn es um die Erstattung von alternativen Heilmethoden geht, müssen die Versicherten meistens auf die Kulanz ihrer Krankenkasse setzen. Dann kommt es darauf an, zu begründen, warum im individuellen Fall alternative Methoden notwendig sind. Diese Frage beschäftigt mitunter auch die Gerichte. In mehreren Urteilen hat das Bundessozialgericht 2006 die Kassen verpflichtet, alternative Behandlungen zu bezahlen. Dabei ging es aber jeweils um schwerkranke Patienten, bei denen traditionelle Methoden nicht zum Erfolg führten, oder aufgrund der Nebenwirkungen nicht anwendbar waren.
Wer auch bei normalen Erkrankungen auf alternative Therapien setzen möchte, muss eine Kasse wählen, die diese als freiwillige Zusatzleistung bietet. Ein Beispiel dafür ist die Securvita BKK, die sich schon länger als Krankenkasse für alternative Behandlungsformen positionieren möchte. Dort ist Homöopathie als Behandlungsform ausdrücklich anerkannt, außerdem werden die Kosten für einige traditionelle chinesische und anthroposophische Therapien erstattet. Welche Kassen sonst noch alternative Therapieformen anbieten, erfahren Sie im Krankenkassen-InfoCenter. Übrigens: die Kosten für einen Heilpraktiker werden von keiner gesetzlichen Kasse übernommen. Dies ist nur über eine Zusatzversicherung oder bei einer privaten Krankenversicherung möglich.
Seit 2007 gibt es weitere Möglichkeiten für alternative Behandlungen
Mit der Gesundheitsreform 2007 haben die Kassen zusätzliche Möglichkeiten erhalten, ihren Mitgliedern individuelle Angebote zu machen. So steht es ihnen frei, Wahltarife für besondere Therapierichtungen anzubieten, bei denen alternative Heilmethoden bezahlt werden. Allerdings bedeutet die Entscheidung für einen solchen Tarif, dass die Kasse für drei Jahre nicht gewechselt werden darf. Anders ist dies bei der Integrierten Versorgung mit klassischer Homöopathie. Eine solcherart strukturierte homöopathische Behandlung wird mittlerweile von vielen Kassen unterstützt. Sie bringt für den Versicherten kaum Einschränkungen, kostet keinen Aufpreis und ist jederzeit kündbar.
Weitere Informationen:
- Mit unserem Krankenkassen-Rechner finden Sie gesetzliche Kassen, die Behandlungen mit alternativen Heilmethoden erstatten.

