Unterstützung bei Behandlungsfehlern
Rechtsberatung, Gutachten oder Hilfe bei Schadensersatz-Prozessen als Zusatzleistung
Wenn Ärzte Fehler machen, steht Patienten möglicherweise Schadensersatz und Schmerzensgeld zu. Der Nachweis, dass ein Arzt Behandlungsfehler gemacht hat, ist aber nicht einfach zu führen. Manche Krankenkassen bieten daher an, ihre Versicherten bei Streitfällen zu unterstützen. Gesetzlich sind die Kassen allerdings nicht verpflichtet, den Versicherten in solchen Situationen zu helfen.
Wenn Krankenkassen diesen Service anbieten, handelt es sich um eine "freiwillige Zusatzleistung". Diese wird allerdings von einer Mehrheit der gesetzlichen Kassen angeboten, wie der Krankenkassen-Vergleich zeigt. Dabei ist es entscheidend zu wissen, ob es sich bei dieser Zusatzleistung eher um eine unverbindliche Beratung handelt oder ob die Krankenkasse auch tatsächlich bereit wäre, einen gerichtlichen Prozess gegen den Arzt zu unterstützen. Insbesondere sollte deshalb darauf geachtet werden
- ob die Beratung nur telefonisch möglich ist oder ob es einen persönlich erreichbaren Ansprechpartner in der Nähe des Wohnorts gibt,
- ob die Krankenkasse die Kosten für eventuell notwendige Gutachten übernimmt,
- ob sich die Krankenkassen an den Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung beteiligen würde, und
- ob weitere Leistungen wie Beratung, Hilfe bei der Antragstellung oder Beschaffung von Unterlagen angeboten werden.
Grundsätzlich haben Sie beim Arzt Anspruch auf eine fachgerechte Behandlung. Das heißt nicht, dass der Arzt Sie heilen muss. Verlangen können Sie aber in jedem Fall eine kompetente Durchführung der Behandlung auf dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung. Dafür gibt es keine festgelegten Maßstäbe. Im Gegenteil: von einem ausgewiesenen Spezialisten, für den Sie eventuell sogar lange Anfahrtswege in Kauf genommen haben, dürfen Sie mehr erwarten als von einem Allgemeinarzt.
Weisen Sie dem Mediziner vor Gericht nach, dass er seine Pflichten verletzt hat und Sie dadurch einen Schaden erlitten haben, stehen Ihnen unter Umständen Schadensersatz und Schmerzensgeld zu. Dem Arzt droht im schlimmsten Fall eine Verurteilung wegen Körperverletzung. Bevor es aber zu einer Gerichtsverhandlung kommt, sollten zunächst alle anderen Wege der Einigung geprüft werden. Dabei kann Ihnen nicht nur Ihre Krankenkasse helfen. Es gibt weitere Einrichtungen, die sich mit Streitfällen zwischen Ärzten und Patienten beschäftigen und Beratung anbieten. Die Webangebote einiger dieser Einrichtungen erreichen Sie über die weiterführenden Links unter diesem Artikel.
Weitere Informationen:
- Mit unserem Krankenkassen-Rechner finden Sie gesetzliche Kassen, die Unterstützung bei Behandlungsfehlern anbieten.
- Bei Streitigkeiten mit Ihrem Arzt können auch folgende Institutionen hilfreich sein:
- Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten: www.patientenbeauftragte.de
- Allgemeiner Patienten-Verband e.V.
- Deutscher Patienten-Schutzbund e.V.

