Homöopathische Behandlungsformen
Viele Kassen erstatten, obwohl sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind.
Unter den alternativen Behandlungsformen gehört die Homöopathie in Deutschland zu den Verfahren, die am ehesten anerkannt werden. Als „besondere Therapierichtung" wird sie vom deutschen Gesetzgeber ausdrücklich zugelassen - was nicht bedeutet, dass Versicherte grundsätzlich Anspruch auf homöopathische Behandlung hätten. Gleichwohl zeigen sich viele Krankenkassen der Homöopathie gegenüber offen.
Bei der homöopathischen Behandlung wird der Mensch in seiner Gesamtheit betrachtet. Krankheiten werden nicht als isoliertes Ereignis verstanden, sondern als Ergebnis von körperlichen und geistigen Einflüssen auf den Kranken. Insofern steht ein längeres Gespräch, die Erstanamnese, am Beginn einer homöopathischen Behandlung. Bei der Auswahl von Medikamenten setzen Homöopathen auf den Grundsatz der Ähnlichkeit: es wird ein Mittel verabreicht, das dem Krankheitserreger ähnlich ist. Nach Überzeugung der Homöopathen wird dadurch ein Behandlungserfolg sichergestellt.
Sollten Sie zu den Versicherten gehören, die sich eine homöopathische Behandlung wünschen, brauchen Sie nicht zwangsläufig eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Auch in der gesetzlichen Krankenkasse stehen Ihnen dafür mehrere Varianten offen. Zum einen können Krankenkassen Homöopathie als freiwillige Zusatzleistung anbieten. Dabei wird meistens die längere Erstanamnese sowie eine oder mehrere Folgesitzungen beim Homöopathen erstattet.
Eine andere Variante, als gesetzlich Versicherter homöopathische Behandlung zu erhalten, ist heute jedoch verbreiteter. Seit einigen Jahren schließt der Deutsche Zentralverein Homöopathischer Ärzte mit Krankenkassen Sonderverträge zur Integrierten Versorgung mit klassischer Homöopathie. Über 60 Kassen nutzen bereits diesen Weg, ihren Versicherten Homöopathie anzubieten.
Weitere Informationen:
- Mit unserem Krankenkassen-Rechner finden Sie gesetzliche Kassen, die Behandlungen mit Homöopathie erstatten.



