Gesetzliche Krankenkassen – Tarifvergleich
Private Krankenversicherung

AOK Nordwest

Informationen über jede geöffnete gesetzliche Krankenkasse

Kurzporträt

Die AOK Nordwest ist 2010 aus einer Fusion von AOK Westfalen-Lippe und AOK Schleswig Holstein entstanden. Sie ist wählbar für Versicherte in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein.

Mit ca. 2,8 Millionen Versicherten und einem Haushaltsvolumen von rund 7,5 Milliarden Euro sieht sich die neue AOK NORDWEST im bundesweiten Vergleich unter den "Top 10" der gesetzlichen Krankenkassen. Die AOK NordWest richtet sich insbesondere an Menschen, die von ihrer Krankenkasse eine persönliche Beratung vor Ort wünschen. Mitarbeiter in 231 Geschäftsstellen stehen den Versicherten beratend zur Verfügung.

Die AOK Nordwest legt Wert auf ihre Bezeichnung als "Gesundheitskasse". Daher beginnt die Prävention schon vor der Geburt, danach Gestationsdiabetes, weitere zusätzliche Untersuchungen für Kinder ( U10 + U11 ) und Jugendliche (J2), Babytelefon, AOK Initiative Gesunde Kinder- Gesunde Zukunft - z.B. Kindertheater, AOK Walking-Bus, Dont start by smart, Hautkrebsscreening ohne Altersbegrenzung, für Frauen die qualitätsgesicherte Mamma Diagnostik, Live Online Seminare z.B. Stress, Patientenveranstaltungen, Beratungsapotheker. Ab 2011 zusätzliche ärztliche Zweitmeinung, Elektronische Patientenquittung sowie Wartezeitenmanagement.

In die AOK Nordwest online wechseln

Die AOK NordWest nimmt am Krankenkassen-Wechselservice noch nicht teil.

Beratungsangebot

Zahl der Geschäftsstellen: 231
Kundentelefon: WL: 01802 - 252666 (7 Tage/24Std.) / SH: 0800 265 5000 (7Tage/24 Std.)
Gesundheitstelefon: 0180 - 111 22 55 (24 Stunden, 365 Tage)
Arbeitgebertelefon: 01802 - 252666 (außerhalb der Öffnungszeiten)
Website: http://www.aok.de/nordwest

Adresse

AOK Nordwest
Nortkirchenstraße 103-105
44263 Dortmund
Tel: Westfalen-Lippe (WL): 0231/4193-0 /Schleswig-Holstein (SH): 0431/605-0
Fax: WL: 0231/4193-150 / SH: 0431/605-1089
E-Mail:

Zusatzbeitrag

Nein

Zahl der Versicherten

2726863 (1.2.11)

Mitgliedschaft möglich in

Besondere Leistungen der AOK Nordwest

Die gesetzlichen Krankenkassen garantieren eine umfassende medizinische Vorsorgung und zwar unabhängig von Einkommen und Alter der Versicherten. Diese Leistungen sind vom Gesetzgeber festgelegt. Daneben können die Krankenkassen zusätzliche, besondere Leistungen anbieten.

Besondere Leistungen

Auf einen Blick:

Besondere Leistungen

Haushaltshilfe über gesetzlichem Anspruch : Die AOK NordWest stellt Haushaltshilfe nicht nur bei Krankenhaus-Aufenthalt. Bedingung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die Leistung ist auf längstens 52 Wochen beschränkt.

Vorsorgeuntersuchungen : Angebote an Vorsorgeuntersuchungen auch unabhängig vom Alter der Versicherten.

Schutzimpfungen : Auch über den gesetzlichen Rahmen hinaus.

Vorsorgeleistungen an Kurorten: Täglicher Zuschuss von 13.- EUR für Erwachsene über Satzung geregelt.

Rooming-In bei Kindern: Bei Übernahme der Kosten bei Mitaufnahme eines Elternteils wird die medizinische Notwendigkeit bis zu einem bestimmten Alter des Kindes automatisch vorausgesetzt.

Reduktion von Zuzahlungen bei Nutzung bestimmter Generika : Verträge zu bestimmten Wirkstoffen reduzieren die Zuzahlungen für Versicherte ganz oder teilweise.

Reduktion von Eigenanteilen bei Nutzung bestimmter Hersteller von Zahnersatz :  Preisgünstiger Zahnersatz Made in Germany, verlängerte Garantiezeiten und besonderer Service für Versicherte, die dem IV Verträg beigetreten sind. Partner Quality-Smile.

Weitere Leistungen : Alternative Krebstherapie (z.B. Misteltherapie), Anthroposophische Medizin, Athemtherapie, Balneotherapie, Elektrotherapie, Homöopatische Medizin, Hydrotherapie, Kryotherapie, Phototherapie, Phytotherapie, Akupunktur, progressive Muskelentspannung, QiGong, TaiChi, Yoga-Meditation und autogenes Training.

Elektronische Patienten-Quittung : Die AOK setzt sich seit langer Zeit für mehr Transparenz im Gesundheitswesen ein. Dazu gehört nun auch die Einführung eines neuen Serviceangebotes: Die AOK Patienten-Quittung, wodurch die AOK die Kosten- und Leistungstransparenz für ihre Kunden sicherstellt. Nach vorheriger Anmeldung erhält der Kunde einen Überblick über die vorliegenden Abrechnungsdaten aus den Bereichen ambulante und stationäre Leistungen, zahnärtliche ambulante Leistungen sowie Zahnersatz und Kieferorthopädie, wie auch Daten aus den Bereichen Arznei-, Heil- und Hilfsmittel. Als Support wird eine Hotline angeboten, bei der man bei Fragen zur Anmeldung oder auch Abrechnung Unterstüzung erhält.

Präventionsangebote

Auf einen Blick:

Gesundheitskurse am Wohnort

Die AOK NordWest bietet für ihre Versicherten eigene Gesundheitskurse an, die für AOK-Mitglieder kostenfrei sind. Jeder Versicherte kann grundsätzlich jährlich ein persönliches Gesundheitsbudget in Höhe von 500,00 Euro ausschöpfen und bis zu 2 Kurse belegen. (Kostenerstattung AOK eigener Kurse = 100%; Fremdkurse = 80 %. Maximal 200 Euro pro externem Kurs. Ausnahme - Kinder erhalten immer eine 100%ige Erstattung)  

Insgesamt werden pro Kalenderjahr 2 Kurse für jeden Versicherten gefördert. Dabei hat der Kunde die Wahl zwischen 2 AOK Kursen, 2 externen Kursen, sowie einen AOK Kurs und einem externen Kurs.  

Vorsorgeleistung an Kurorten: Täglicher Zuschuss von 13.- Euro für Erwachsene.

Bonusprogramme der AOK Nordwest

Prämienprogramm

Versicherte ab dem 15. Lebensjahr können durch gesundheitsbewusstes Verhalten (Vorsorgemaßnahmen, Nicht-Rauchen, Fitness etc.) Punkte sammeln. Diese können gegen attraktive Sach- oder Geldprämien eingelöst werden.

Familienbonus 

Die Grundzüge des Familienbonus gleichen denen des Prämienprogramms. Die AOK belohnt gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten, die in eine Geldprämie eingetauscht werden können. Die Prämie richtet sich hierbei nach der tatsächlichen Punkthöhe.

Teilnehmen können alle Versicherten der AOK NordWest- bis zu fünf Familienmitglieder sammeln automatisch für ein Familienkonto. Ein Familienmitglied wird als Kontoinhaber bestimmt, die Übrigen sind die so genannten Mitsammler.
Der Kontoinhaber erhält die Geldprämie bei Eintauschen der durch die Familie gesammelten Punkte.

Jeder Teilnehmer kann pro Jahr einen maximalen Tätigkeitsbonus in Höhe von 30 EUR erhalten. Nach jeweils drei Teilnahmejahren bekommt jede/r Teilnehmer/in einen Nachhaltigkeitsbonus von 60 EUR, wenn jährlich die Teilnahme an mindestens einer Maßnahme nachgewiesen wurde. So beträgt beispielsweise der maximale Auszahlungsbetrag nach neun Jahren 2.250 EUR.

 

Wahltarife mit Selbstbehalt und Beitragserstattung der AOK Nordwest

Auf einen Blick:

Selbstbehalttarif

Mitglieder können den AOK-Selbstbehalttarif wählen. Sie werden je nach Einkommen in eine von sieben Tarifklassen eingestuft.

Als eine Art Startkapital wird je nach Tarifklasse ein Grundbonus gutgeschrieben. Jedes Kassenrezepte und jeder Krankenhausaufenthalt wirkt sich durch einen Selbstbehalt auf die Höhe des Bonus aus. Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen, Verordnungen über Hilfsmittel sowie der reine Arzt- oder Zahnarztbesuch ohne Rezept verringern den Bonus nicht. Leistungen für mitversicherte Familienangehörige werden nicht angerechnet.   Die Mindestlaufzeit des Wahltarifs beträgt drei Jahre.

Tarifklasse 1: Einkommen bis 12.000 EUR p.a, max. Selbstbehalt 120 EUR p.a, max. Grundbonus 100 EUR p.a..

Tarifklasse 2: Mindesteinkommen 12.001 EUR p.a., max. Selbstbehalt 170 EUR p.a., max. Prämie 150 EUR p.a..

Tarifklasse 3: Mindesteinkommen 18.001 EUR p.a., max. Selbstbehalt 220 EUR p.a., max. Prämie 200 EUR p.a..

Tarifklasse 4: Mindesteinkommen 24.001 EUR p.a., max. Selbstbehalt 270 EUR p.a., max. Prämie 250 EUR p.a..

Tarifklasse 5: Mindesteinkommen 30.001 EURp.a., max. Selbstbehalt 330 EUR p.a., max. Prämie 300 EUR p.a..

Tarifklasse 6: Mindesteinkommen 36012 EUR p.a., max. Selbstbehalt 440 EUR p.a., max. Prämie 400 EUR p.a..

Tarifklasse 7: Mindesteinkommen 42.001 EUR p.a., max. Selbstbehalt 660 EUR p.a., max. Prämie 600 EUR p.a..

AOK-Bonus-Wahltarif

Mitglieder können den AOK-Bonus-Wahltarif wählen. Sie werden je nach Einkommen in eine von zwei Tarifklassen eingestuft. Als eine Art Startkapital wird je nach Tarifklasse ein Grundbonus gutgeschrieben. Durch den Nachweis gewisser Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen oder eines Fitnessnachweises kann zusätzlich ein Gesundheitsbonus gutschrieben werden.                                                            Jedes Kassenrezept und jeder Krankenhausaufenthalt wirkt sich durch eine Eigenbeteiligung auf die Höhe des Bonus aus. Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen, Verordnungen über Hilfsmittel sowie der reine Arzt- oder Zahnarztbesuch ohne Rezept verringern den Bonus nicht. Leistungen für mitversicherte Familienangehörige werden nicht angerechnet.                                                         Die Mindestlaufzeit des Wahltarifs beträgt drei Jahre.

Tarifklasse 1: Einkommen bis 49.950 EUR p.a., max. Grundbonus: 130 EUR p.a., Gesundheitsbonus: 70 EUR.
Eigenbeteiligung je Kassenrezept für Medikamente: 25 EUR, je Krankenhausaufenthalt: 50 EUR, max. Eigenbeteiligung: 250 EUR p.a..

Tarifklasse 2: Einkommen ab 49.950 EUR p.a., max. Grundbonus: 230 EUR p.a., Gesundheitsbonus: 70 EUR.
Eigenbeteiligung je Kassenrezept für Medikamente: 35 EUR, je Krankenhausaufenthalt: 50 EUR, max. Eigenbeteiligung: 350 EUR p.a..

AOK-Auslandsreise-Wahltarif

Für jede Urlaubsreise (bis zu 6 Wochen) werden die nachgewiesenen Kosten für die Behandlung akuter Erkrankungen einschließlich der Zuzahlungen bzw. Eigenanteile erstattet. Durch zusätzliche Assistance-Leistungen bietet der Wahltarif Unterstützung im medizinischen Notfall vor Ort und organisatorische Hilfe bei ärztlich angeordnetem Rücktransport nach Deutschland.

Die Jahresprämie beträgt

Zahnersatz-Wahltarif

Mitglieder können für sich und ihre familienversicherten Kinder und Ehegatten den Zahnersatz-Wahltarif abschließen. Dieser ergänzt den gesetzlichen Festzuschuss bei Zahnersatz. Der Leistungsanspruch besteht direkt nach Abschluss des Tarifs und gliedert sich wie folgt:

1. Jahr: max. 250 EUR
2. Jahr: max. 500 EUR                       
3. Jahr: max. 750 EUR 
ab dem  4. Jahr voller Leistungsbetrag = Festzuschuss                 
ab dem  7. Jahr zusätzliche  5 % des Leistungsbetrages                   
ab dem 10. Jahr zusätzliche 10 % des Leistungsbetrages                 
ab dem 13. Jahr zusätzliche 20 % des Leistungsbetrages

Die Prämien des Zahnersatz-Wahltarifs staffeln sich nach Alter:       
0 bis 20 Jahre: 2,10 EUR
21 bis 40 Jahre: 6,80 EUR
41 bis 60 Jahre 10,90 EUR
ab 61 Jahre: 14,20 EUR

AOK-Krankengeld-Wahltarif

Der AOK-Krankenegeld-Wahltarif wird in drei Varianten angeboten:

KG 22:   Für alle hauptberuflich selbständig Erwerbstätigen, die das gesetzliche Krankengeld gewählt haben; Leistungszeitraum: 22. bis 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit.          

KG  PLUS: Für hauptberuflich selbständig Erwerbstätigen mit einem Einkommen über der BBG, die das gesetzliche Krankengeld gewählt haben, Leistungszeitraum: ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

KG 15: Für Künstler und Publizisten, Leistungszeitraum: 15. bis 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Die Versicherten zahlen für den KG 22 und KG 15 eine Prämie je nach Einkommen. Für den KG PLUS richtet sich die Prämie nach dem gewählten Wahltarif-Krankengeld.

Wahltarife zur integrierten Versorgung der AOK Nordwest

Auf einen Blick:

Integrierte Versorgung

Bei Teilnahme an der Integrierten Versorgung können Zuzahlungen und Praxisgebühr erstattet werden. Vorteile: Intensivere Betreuung, kürzere Wartezeiten und feste Ansprechpartner.

Integrierte Versorgungs-Verträge in den Bereichen: Ambulante Operationen, Augenerkrankungen, chronische Wunden, Diabetes, Dialyse, Endoprothetik (künstliche Gelenke), Gefäßerkrankungen, Herzerkrankungen, Krebserkrankungen, Migräne, Rückenerkrankungen, Schmerztherapien, Urologie und zahnärztlichen Leistungen.

Hausarztzentrierte Versorgung

Erhöhung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung. Vermeidung von Doppeluntersuchungen, kürzere Wartezeiten, längere Öffnungszeiten und Unterstützung bei der Terminvereinbarung.

AOK-Naturarznei-Wahltarif

Der AOK-Naturarznei-Wahltarif beinhaltet die Erstattung der Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therpierichtungen, wie Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Erstattet werden bis zu 90 v. H. der Kosten der Arzneimittel. Es gibt 4 Beitragsklassen, welche nach Alter des Versicherten gestaffelt sind: 4,50 Euro (12-20 Jahre), 7,50 Euro (21-35 J.), 9,50 Euro (36-50 J.) und 14,50 Euro (über 50 J.). Die erstattungsfähigen Jahresrechnungshöchstbeträge liegen zwischen 140 EUR und 260 EUR. Die Mindestlaufzeit des Tarifs beträgt 3 Jahre

Familienversicherte Kinder über 12 Jahren können bei der AOK NordWest prämienfrei mitversichert werden. Die Arzneimittel werden hier bis zum Jahresrechnungshöchstbetrag des Mitglieds angerechnet. Alternativ können sie selber in dem Wahltarif versichert werden.

Bei Leistungsfreiheit innerhalb eines Teilnahmejahres wird ein Bonus ausgeschüttet, der von der Beitragshöhe abhängig ist (Bonus zwischen 25 Euro und 75 Euro). Die Mindestlaufzeit des Tarifs beträgt ab dem 01.01.2011 1 Jahr.

Disease-Management-Programme

Auf einen Blick:

Es gibt die AOK-Curaplan-Programme für die Diagnosen: Brustkrebs, Diabetes Mellitus Typ 1 und Typ 2, koronare Herzerkrankungen und Asthma Bronchiale und COPD. Die Betreuung erfolgt koordiniert. Für Teilnehmer an DMP Programmen sind die tl. Vertrag vorgesehenen Patientenschulungen kostenfrei.

Zusatzversicherungsangebote der AOK Nordwest

Auf einen Blick:

Als Versicherter der AOK Nordwest erhalten Sie einen Preisnachlass von durchschnittlich 8 Prozent gegenüber einem individuell abgeschlossenen Vertrag (dieser Preisnachlass ist bereits in der Beitragstabelle berücksichtigt).

Zahlen Sie Ihren Beitrag als Jahresbetrag, erhalten Sie einen weiteren Preisnachlass von 3 Prozent. Der Beitragssatz bleibt mindestens bis zum 30. September 2006 stabil. Für Ihren Leistungsanspruch müssen Sie nicht die allgemeine Wartezeit erfüllen.

Ambulanter Zusatzversicherungstarif – AM7:
Zahnleistungen: bis 25 Prozent der Gesamtkosten für: Einlagefüllungen in metallischer Ausführung ohne Verblendung; Zahnkronen, Zahnersatz, Brücken, Prothesen (außer Implantate); Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien.

Sehhilfen. 80 Prozent der Kosten für Sehhilfe (einschließlich Brillenfassungen): Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr maximal 64 Euro; Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr maximal 128 Euro, soweit eine Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien vorliegt.

Behandlung im Ausland. Bei Auslandsreisen bis zu 6 Wochen werden 100 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen ersetzt: Akute ambulante Behandlung, stationäre Behandlung, schmerzstillende Zahnbehandlung; Mehrkosten für medizinisch notwendigen Rücktransport; Notruf-Service (rund um die Uhr).

Ambulanter Zusatzversicherungstarif – AM8: Als Versicherter der AOK NordWest erhalten Sie einen Preisnachlass von durchschnittlich 5 Prozent gegenüber einem individuell abgeschlossenen Vertrag (dieser Preisnachlass ist bereits in der Beitragstabelle berücksichtigt). Zahlen Sie Ihren Beitrag als Jahresbetrag, erhalten Sie einen weiteren Preisnachlass von 3 Prozent. Für Ihren Leistungsanspruch müssen Sie nicht die allgemeine Wartezeit erfüllen.
Zahnleistungen bis 25 Prozent der Gesamtkosten für: Einlagefüllungen in metallischer Ausführung ohne Verblendung; Zahnkronen, Zahnersatz, Brücken, Prothesen (außer Implantate); Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien.

Sehhilfen. 80 % der Kosten für Sehhilfe (einschließlich Brillenfassungen): Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr maximal 64 Euro; Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr maximal 128 Euro, soweit eine Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien vorliegt.

Heilpraktiker. Die erstattungsfähigen Aufwendungen für Leistungen des Heilpraktikers (i. S. des deutschen Heilpraktikergesetzes) werden zu 80 Prozent ersetzt. Das gilt jedoch nicht für Medikamente, die der Heilpraktiker verordnet. Diese Kosten können nicht erstattet werden.

Behandlung im Ausland. Bei Auslandsreisen bis zu 6 Wochen werden 100 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen ersetzt: Akute ambulante Behandlung, stationäre Behandlung, schmerzstillende Zahnbehandlung; Mehrkosten für medizinisch notwendigen Rücktransport; Notruf-Service (rund um die Uhr).

Stationärer Zusatzversicherungstarif – SD9: Als Versicherter der AOK NordWest erhalten Sie einen Preisnachlass von durchschnittlich 5 Prozent gegenüber einem individuell abgeschlossenen Vertrag (dieser Preisnachlass ist bereits in der Beitragstabelle berücksichtigt).

Zahlen Sie Ihren Beitrag als Jahresbetrag, erhalten Sie einen weiteren Preisnachlass von 3 Prozent. Für Ihren Leistungsanspruch müssen Sie nicht die allgemeine Wartezeit erfüllen.

Leistungen. Erstattet werden zu 100 Prozent nach vorheriger Leistung der AOK Aufwendungen für:




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