Gesetzliche Krankenkassen – Tarifvergleich
Private Krankenversicherung

AOK Berlin-Brandenburg

Informationen über jede geöffnete gesetzliche Krankenkasse

Kurzporträt

Die AOK Berlin und die AOK Brandenburg gehen zukünftig gemeinsame Wege. Seit 01. Januar 2010 ist die neue AOK Berlin-Brandenburg mit 1,3 Mio. Versicherten die größte Krankenkasse in der Region Berlin-Brandenburg. Gemeinsam mit Ärzten, Krankenhäusern und anderen Gesundheitspartnern möchte sie sich für noch bessere, überregionale Leistungsangebote stark machen.Die AOK Berlin-Brandenburg erhielt zum zweiten Mal in Folge das TÜV-Gütesiegel "Service tested" mit der Note gut (1,9). 

In die AOK Berlin-Brandenburg online wechseln

Die AOK Brandenburg nimmt am Krankenkassen-Wechselservice noch nicht teil.

Beratungsangebot

Zahl der Geschäftsstellen: 72
Kundentelefon: 0800 2650800 (24 Stunden an 7 Tagen)
Gesundheitstelefon: 0800 2653333
Arbeitgebertelefon: 0800 2650800
Website: www.aok.de/bb

Adresse

AOK Berlin-Brandenburg
10957 145 Berlin Teltow
Tel: 0800 2650800
Fax: 0800 2650900
E-Mail:

Zusatzbeitrag

Nein

Zahl der Versicherten

1.298.752

Mitgliedschaft möglich in

Besondere Leistungen der AOK Berlin-Brandenburg

Die gesetzlichen Krankenkassen garantieren eine umfassende medizinische Vorsorgung und zwar unabhängig von Einkommen und Alter der Versicherten. Diese Leistungen sind vom Gesetzgeber festgelegt. Daneben können die Krankenkassen zusätzliche, besondere Leistungen anbieten.

Besondere Leistungen

Auf einen Blick:

Weitere besondere Leistungen

Besonderer Tarif AOK-Junior für Kinder und Jugendliche mit vielen zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen, auch bei Fachärzten.

Präventionsangebote

Auf einen Blick:

Gesundheitskurse am Wohnort

Höhe des Zuschusses: Versicherte der AOK Berlin-Brandenburg können zwei Mal jährlich kostenlos AOK-eigene Gesundheitskurse besuchen. Geprüfte und qualitätsgesicherte Präventionsangebote externer Anbieter werden zu 100 Prozent übernommen, maximal 85 Euro je Kurs. Bei Kindern/Jugendlichen in AOK-Junior entfällt die Begrenzung.

Gesundheitskurse am Urlaubsort

Kunden, denen eine Teilnahme an den Regelkursen vor Ort nicht möglich ist, können ihren Urlaub für die Gesundheitsvorsorge nutzen und leitfadenkonforme Präventionsprogramme am Ferienort wahrnehmen.

Eigene Reiseangebote: ja.

Kooperationspartner: GPS-Reisen                                    

Angebote im Ausland: innerhalb der EU.

Zuschuss zu Vorsorgekuren:

Bonusprogramme der AOK Berlin-Brandenburg

AOK-Bonustarif zur Förderung des gesundheitsbewussten Verhaltens. Geringes finanzielles Risiko durch niedriegen Selbstbehalt für Arztbesuche mit Arzneimittelversorgungen sowie Krankenhausaufenthalte. Der AOK-Bonustarif, welcher von allen AOKs angeboten wird, erhält neben dem Grundbonus (Teilnahme an dem Tarif) auch einen Gesundheitsbonus, der z.B. für die Teilnahme an Vorsorge und Füherkennung sowie an Impfungen ausgezahlt wird. Jährlich können AOK-Kunden einen Bonus bis zu 300 EUR ausgezahlt bekommen. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenfrei.

AOK-Prämienprogramm. Mit der Teilnahme soll das gesundheitsbewusste Verhalten der Kunden mit einem Bonus honoriert werden. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenfrei und kommt durch Einschreibung zustande. Für die Durchführung von bestimmten Maßnahmen bzw. Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen erhält der Kunde Punkte, die 36 Monate ihre Gültigkeit haben. Der Kunde kann die Punkte gegen attraktive Sachprämie eintauschen.

Wahltarife mit Selbstbehalt und Beitragserstattung der AOK Berlin-Brandenburg

Auf einen Blick:

Selbstbehalttarife

Alle Leistungen werden über die Versichertenkarte abgerechnet. Jeder Arztbesuch, bei dem eine Arzneimittelverordnung oder Heilmittelverordnung ausgestellt wird, mindert die Prämie um 12,50 Euro in Tarif 1 bis 150,00 Euro in Tarif 7, jeder Krankenhausaufenthalt um 25,00 Euro in Tarif 1 bis 300,00 Euro in Tarif 7. Der reine Arztbesuch oder Vorsorgeuntersuchungen werden nicht auf den Selbstbehalt angerechnet.

Leistungen der Vorsorge/Prävention/Früherkennung sind nicht prämienschädlich.

Mitversicherte nicht betroffen: Rezepte und Krankenhausaufenthalte von mitversicherten Partnern und Kindern werden nicht angerechnet.

 

AOK-Zahnersatz-Wahltarif

Dieser Tarif verdoppelt den gesetzlichen Festzuschuss bei Zahnersatz (inkl. Bonus) ab dem 4. Jahr. Es gibt keine Leistungsausschlüsse oder Wartezeiten. Es werden keine Gesundheitsfragen gestellt. Im ersten Tarifjahr (TJ) erhält der Kunde max. 250 EUR, im 2. TJ max. 500 EUR und im 3. TJ max. 750 EUR. Ab dem 7. TJ erhält der Kunde zusätzliche 5% des Leistungsbetrages, ab dem 10 TJ 10% des Leistungsbetrages, ab dem 13. TJ 20% des Leistungsbetrages.

 

AOK-Naturarzneimittel-Tarif

Mit diesem AOK-Wahltarif bekommen Sie die Kosten für Präparate besonderer Therapieeinrichtungen bis zu 90 Prozent erstattet. Und auch Ihre familienversicherten Kinder können prämienfrei von Ihrem Wahltarif profitieren. Viele Menschen entscheiden sich gezielt für eine natürliche Behandlung. Gerade wenn es um Erkrankungen wie zum Beispiel eine Erkältung geht, bevorzugen viele für sich oder ihre Kinder alternative Medikamente. Grundsätzlich dürfen phytotherapeutische, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, da sie nicht der Verschreibungspflicht unterliegen. Der Wahltarif bietet Ihnen die Möglichkeit, in Zukunft die Kosten für diese Präparate bis zu 90 Prozent erstattet zu bekommen. Sie profitieren von den Leistungen des AOK-Naturarznei-Wahltarifs. Sollten Sie in einem Jahr keine Leistungen des Wahltarifs benötigen, erstatten wir Ihnen bis zu 75 Euro. Kinder ab dem 12. Lebensjahr können prämienfrei mitversichert werden. Entnehmen Sie Ihre Prämien einfach der beigefügten Übersicht.

Sie können weitere 4 % Ihres Prämienbetrags sparen, indem Sie die volle Jahresprämie im Voraus zahlen.

 

Alter

Monatsprämie

Jahresrechnungs-
höchstbeirag

Bonus bei Leistungsfreiheit
im Kalenderjahr

12-20 Jahre 4,50 Euro 140,00 Euro 25,00 Euro
21-35 Jahre 7,50 Euro 180,00 Euro 35,00 Euro
36-50 Jahre 9,50 Euro 200,00 Euro 50,00 Euro
> 50 Jahre 14,50 Euro 260,00 Euro 75,00 Euro

 

Mit Ihrer Unterschrift sichern Sie sich für mindestens 3 Jahre die Teilnahme am AOK-Naturarznei-Wahltarif und bleiben bei Ihrer AOK versichert.

 

AOK-Auslandsreise-Wahltarif

Für Ihren grundsätzlichen Krankenversicherungsschutz bei al­len Reisen sorgen Sie mit der EHIC (European Health Insurance Card) auf der Rückseite Ihrer Krankenversichertenkarte. Dieser Schutz gilt bei Reisen in die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums, in die Schweiz und nach Mazedonien. Weltweiten Krankenversicherungsschutz für Ihren Urlaub bietet Ihnen und Ihren familienversicherten Angehörigen der AOK-Auslandsreise-Wahltarif. Ganz gleich, ob Sie ärztliche Behandlung, Hilfe im medizinischen Notfall oder ärztlich angeordneten Rücktransport nach Deutschland benötigen.

Leistungen:

Wir bieten Ihnen bei jeder bis zu sechswöchigen Urlaubsreise die Kostenerstattung im Krankheitsfall für einen zusammenhängenden Zeitraum von bis zu sechs Wochen. Das heißt: Bei Erkrankungen während eines bis zu sechs Wochen andauernden Aufenthaltes im Ausland erstattet Ihnen die AOK Berlin alle nachgewiesenen Kosten für längstens sechs Wochen einschließlich der Zuzahlungen bzw. Eigenanteile für

Vorteile:

Zusätzlich - Assistance-Leistungen

Assistance bedeutet: Bei Erkrankung oder Verletzung im Ausland übernehmen wir nicht nur die Kosten, sondern kümmern uns um alles. Gemeinsam mit einem Kooperationspartner

Bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres zahlen AOK-Kunden eine jährliche Prämie von 6,00 EUR und nach der Vollendung des 65. Lebensjahres 12,00 EUR.

 

Krankengeld-Wahltarife

Selbständige sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigte haben einen Krankengeldanspruch aus dem AOK-Krankengeld-Wahltarif  vom Beginn der vierten Woche bis zum Ende der sechsten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Ab Beginn der siebten Arbeitsunfähigkeitswoche wird das gesetzliche Krankengeld gezahlt. Das Wahltarif-Krankengeld der unständig und kurzzeitig Beschäftigten wird wie bei allen anderen Arbeitnehmern ermittelt. Es beträgt 70 % des Bruttoarbeitsentgelts, nicht mehr als 90 % des Nettoarbeitsentgelts, begrenzt auf die Höhe des gesetzlichen Höchstkrankengeldes. Das Wahltarif-Krankengeld für Selbständige wird wie das gesetzliche Krankengeld ermittelt. Es beträgt 70 % des Arbeitseinkommens, das für die Bemessung der Krankenversicherungsbeiträge maßgebend ist und ist ebenfalls auf das Höchstkrankengeld begrenzt. Die monatliche Prämie bei Selbständigen sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigten wird prozentual aus den beitragspflichtigen Einnahmen, die für die Bemessung der Krankenversicherungsbeiträge maßgebend sind, bemessen und beträgt 1,25 %.

Künstler und Publizisten haben einen Krankengeldanspruch aus dem AOK-Krankengeld-Wahltarif vom Beginn der dritten Woche bis zum Ende der sechsten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Ab Beginn der siebten Arbeitsunfähigkeitswoche steht den Künstlern und Publizisten - wie bisher - gesetzliches Krankengeld zu. Das Wahltarif-Krankengeld für Künstler und Publizisten wird wie das gesetzliche Krankengeld ermittelt. Es beträgt 70 % des Arbeitseinkommens, aus dem die Prämie berechnet wurde, begrenzt auf das gesetzliche Höchstkrankengeld. Die monatliche Prämie bei Künstlern und Publizisten beträgt 0,80 % der beitragspflichtigen Einnahmen, die für die Bemessung der Krankenversicherungsbeiträge maßgebend sind.

Selbständige, deren Einkünfte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung liegen, haben einen Krankengeldanspruch aus dem AOK-Krankengeld-Wahltarif KG PLUS vom Beginn der siebten Woche an zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld. Das zusätzlich gewählte Wahltarif-Krankengeld bemisst sich nach Leistungsstufen. Die Höhe des Wahltarif-Krankengeldes kann der Selbständige in Zehn-Euro-Schritten grundsätzlich frei bestimmen. Das Wahltarif-Krankengeld beträgt bis zu 150 Euro kalendertäglich und darf zusammen mit dem gesetzlichen Krankengeld 70 % des Arbeitseinkommens nicht übersteigen. Aus dem AOK-Wahltarif-Krankengeld werden Beiträge zur Pflege- und Rentenversicherung und zur Arbeitsförderung entrichtet, soweit dies auf Grund gesetzlicher Bestimmungen vorgesehen ist. Die monatliche Prämie bei Selbständigen zur Absicherung von Einkommensausfällen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 5,40 Euro je 10 Euro zusätzlichem Wahltarif-Krankengeld pro Kalendertag.

Bonustarife

AOK-Bonustarif zur Förderung des gesundheitsbewussten Verhaltens. Geringes finanzielles Risiko durch niedriegen Selbstbehalt für Arztbesuche mit Arzneimittelversorgungen sowie Krankenhausaufenthalte. Der AOK-Bonustarif, welcher von allen AOKs angeboten wird, erhält neben dem Grundbonus (Teilnahme an dem Tarif) auch einen Gesundheitsbonus, der z.B. für die Teilnahme an Vorsorge und Füherkennung sowie an Impfungen ausgezahlt wird. Jährlich können AOK-Kunden einen Bonus bis zu 300 EUR ausgezahlt bekommen. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenfrei.

AOK-Prämienprogramm. Mit der Teilnahme soll das gesundheitsbewusste Verhalten der Kunden mit einem Bonus honoriert werden. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenfrei und kommt durch Einschreibung zustande. Für die Durchführung von bestimmten Maßnahmen bzw. Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen erhält der Kunde Punkte, die 36 Monate ihre Gültigkeit haben. Der Kunde kann die Punkte gegen attraktive Sachprämie eintauschen.

 

Wahltarife zur integrierten Versorgung der AOK Berlin-Brandenburg

Auf einen Blick:

Integrierte Versorgung

AOK-Junior

AOK-Junior, das kostenfreie Gesundheitsprogramm für Kinder und Jugendliche. Kunden der AOK Berlin-Brandenburg können ihre Kidner bis zum Alter von 18 Jahren bei den teilnehmenden Ärzten für AOK-Junor anmelden. 

Zum Programm gehören

Damit können Eltern aktiv etwas für die Gesundheit ihrer Kinder tun und die  Gesundheitsvorsorge zahlt sich auch noch aus. Denn die Zusatzleistungen des Gesundheitsprogramms haben insgesamt einen Wert von 748 Euro.

Ihr Vorteil: Ein Plus an Gesundheit

Der wichtigste Vorteil von AOK-Junior ist ein Mehr an Vorsorge und damit ein Plus an Gesundheit für die Kinder und Jugendlichen. AOK-Junior bietet eine lückenlose Betreuung durch den Kinder- und Jugenarzt. Außerdem deckt AOK-Junior die ganze Palette von Früherkennungsmaßnahmen ab. Das bedeutet noch mehr Qualität, Serviceleistung und Koordination in der Früherkennung und Gesundheitsförderung des Nachwuchses.

Einen Bonus von 20 Euro sieht z.B. der IV-Vertrag ProMedPlus vor. Darüber hinaus haben Versicherte indirekte finanzielle Vorteile.  

 

Vernetzte Versorgung - Hausärtzlich basierte integrierte Versorgung

Um die Qualität der ambulanten Versorgung zu steigern, hat die AOK Berlin-Brandenburg - Die Gesundheitskasse mit dem Netzverbund SÜDOMED, dem Netzverbund NordOst, der DeltaMed sowie dem Medizinischen Versorgungszentrum POLIKUM Friedenau integrierte Versorgungsverträge geschlossen. Die integrierte beziehungsweise vernetzte Versorgung bietet Ihnen einen Netzverbund aus Ärzten, Fachärzten und weiteren Spezialisten, die sich zu hohen Qualitätsstandards verpflichtet haben. Bei der Behandlung richten sie sich nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und einer leitlinienorientierten Medizin.Zugleich arbeiten die in den jeweiligen Verbund vertraglich einbezogenen Leistungspartner eng zusammen und sorgen so für einen optimalen Behandlungsverlauf. Sie sparen sich dadurch Zeit und unnötige Wege. Der von Ihnen gewählte «Arzt des Vertrauens» übernimmt vom Zeitpunkt Ihrer Einschreibung in das Programm die Rolle eines «Lotsen» und ist Ihr erster Ansprechpartner.Bei ihm erhalten Sie Termine ohne lange Wartezeiten. In einigen Netzverbünden gibt es für Berufstätige erweiterte Sprechzeiten, zum Beispiel am Samstag. Ist Ihr «Arzt des Vertrauens» während der Sprechzeiten telefonisch nicht erreichbar, ruft er garantiert noch am selben Tag zurück. Wenn es die Behandlung erfordert, arbeitet der «Arzt des Vertrauens» mit weiteren ausgesuchten Partnern zusammen, die vertraglich im Verbund eingebunden sind. Das können zum Beispiel Fachärzte, Pflegedienste oder Heil- und Hilfsmittelpartner sein, die eine zeitnaheund optimale Behandlung unterstützen.Auf Wunsch vereinbart Ihr «Arzt des Vertrauens» auch einen Termin mit einem Spezialisten.Aufgrund des intensiven Austauschs zwischen Ihrem «Arzt des Vertrauens» und den hinzugezogenen Fachärzten sind alle behandelnden Ärzte stets darüber informiert, welche Untersuchungen bei Ihnen bereits vorgenommen oder welche Medikamente verordnet wurden. Doppeluntersuchungen und unerwünschte Wechselwirkungen von Medikamenten werden so vermieden. Auch bei einem geplanten Krankenhausaufenthalt ist der «Arzt des Vertrauens» Ihr erster Ansprehpartner. Er vereinbart für Sie einen Vorstellungstermin und führt gegebenenfalls ein Vorgespräch mit dem behandelnden Krankenhausarzt.Außerdem informiert Sie Ihr «Arzt des Vertrauens» darüber, welche Hilfs- und Arzneimittel Ihnen kostenfrei nach Hause geliefert werden können. Ein weiterer Service sind regelmäßige Informationsveranstaltungen zu verschiedenen Krankheiten. Die Teilnahme ist kostenlos.

 

Integrierte Versorgung Endoprothetik - Einsatz von künstlichen Hüft- oder Kniegelenken

Sie haben sich gemeinsam mit Ihrem Arzt für den Einsatz eines künstlichen Knie-bzw. Hüftgelenkes entschieden? Die AOK Berlin-Brandenburg - Die Gesundheitskasse möchte Sie dabei unterstützen und begleiten - von der Operation bis zur Nachsorge. Dazu wurde ein Programm entwickelt, bei dem alle Beteiligten von der Vorbereitung der Operation bis zur Wiederherstellung Ihrer Gehfähigkeit Hand in Hand zusammenarbeiten. Optimale Behandlungsqualität steht dabei an erster Stelle. Deshalb haben sich alle beteiligten Ärzte und Kliniken zu hervorragenden Qualitätsstandards verpflichtet. So profitieren Sie im Programm integrierte Versorgung Endoprothetik von neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und bester Qualität. Ein Konzept - viele Vorteile: Vermeidung von Mehrfachuntersuchungen, Operation nur durch erfahrene Fachärzte, Gewährleistung bei Material- und Behandlungsfehlern, keine oder stark verkürzte Wartezeiten auf die Operation, individuelle Schmerztherapie, Gehstützentraining schon vor dem Eingriff, notwendige Hilfsmittel werden schnell und unbürokratisch zur Verfügung gestellt, Rehamassnahme wird vom Krankenhaus zügig und in Wohnortnähe organisiert, Anspruch auf kostenlose Nutzung eines Fernsehers im Krankenhaus. Die Teilnahme ist kostenlos.

 

"careplus - Medizinisch betreute Pflege "

Verbesserung der Versorgungs- und Lebensqualität von Pflegeheimbewohnern durch ärztliche und med. therapeutische Vor-Ort-Versorgung. Es soll ein bewohner- und bzw. patientenorientiertes und gegenüber den bisherigen Strukturen qualitativ verbessertes Versorgungsangebot geschaffen werden, das durch die Einbindung von geeigneten Leistungserbringern insbesondere eine zusätzliche ärztliche sowie medizinisch-therapeutische Versorgung direkt in der Pflegeeinrichtung beinhaltet. Mit dem Versorgungsansatz wird an die Rahmenvereinbarung zur ärztlich, pflegerischen und therapeutischen Betreuung Schwerstkranker in stationären Pflegeeinrichtungen - das sogenannte "Berliner Projekt - Die Pflege mit Plus" angeknüpft und der dort enthaltene qualitativ hochwertige Versorgungsansatz weiterentwickelt. Die notwendigen Prozesse werden zum Wohl der Versicherten effizient miteinander abgestimmt. Unnötige und den Pflegeheimbewohnern belastende Krankenhauseinweisungen und Fahrten zum Arzt sollen so weit wie möglich vermieden werden. Die Teilnahme ist kostenlos.

 

AOK-Curaplan Herz Plus

Mit dem Programm hilft die AOK Berlin-Brandenburg Patienten mit einer Herzschwäche ihre Lebensqualität deutlich zu verbessern. Ziel ist es, Krankenhausaufenthalte und Notfallsituationen zu vermeiden und den Krankheitsverlauf positiv zu beeinflussen. Sie können bequem von zu Hause aus Unterstützeng in Anspruch nehmen, erhalten eine regelmäßige telefonische Betreuung durch kompetente Ansprechpartner und aufbereitete Materialien rund um das Thema Herzschwäche. Bei Patienten mit erhöhtem Risiko wird der Gewichtsverlauf telemedizinisch überwacht. Dazu erhalten Sie gegebenenfalls eine spezielle Waage, die über einen Telefonanschluss automatisch Ihr Körpergewicht an das Betreuungszentrum der Patientenhilfe weiterleitet. Eine schnelle Gewichtszunahme durch plötzliche Wassereinlagerungen ist ein deutliches Warnsignal für eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes. In solchen Situationen nimmt das Betreuungszentrum der Patientenhilfe Kontakt zu Ihnen auf und veranlasst eine schnelle Vorstellung beim behandelnden Arzt. Die Teilnahme am Programm ist für Sie kostenlos. 

 

HKP-plus -zu Hause doppelt betreut

Ältere und pflegebedürftige Menschen sollen so lang wie möglich ein selbstbestimmtes Leben zu Hause führen können. HKP-plus steht für häusliche Krankenpflege, mit mehr Vorteilen für Versicherte der AOK, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen behandlungs- und pflegebedürftig sind. Das Programm umfasst die Koordinierung ärztlicher und pflegerischer Leistungen, die für die Versorgung älterer, pflegebedürftiger Menschen vor Ort wichtig sind. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenfrei.

 

Transitionsprogramm

Die AOK bietet IhrenVersicherten mit Diabetes mellitus Typ 1 und Epilepsie im Alter von 16 bis 21 Jahren ein Transitionsprogramm an. Transition nennt man den Wechsel aus der Kinder- und Jugendmedizin in die Erwachsenenmedizin. Ziel des Programms ist es, die Versorgungslücke zwischen der Kinder- und Jugendmedizin besser zu koordinieren und die Qualität zu verbessern.

 

Hausarztmodell

Versicherte erhalten eine koordinierte, qualitativ hochwertige hausärztliche Versorgung. Auf diese Weise können Wartezeiten für Patienten reduziert werden, Doppeluntersuchungen vermieden und damit Zeit und Kosten gespart werden. Weitere Informationen erhalten Sie in den Servicecentern ihrer AOK Berlin-Brandenburg oder Ihrem Hausarzt

Disease-Management-Programme

Auf einen Blick:

AOK-Curaplan - Behandlungsprogramme für chronisch Kranke

Mit AOK-Curaplan bietet die AOK Berlin-Brandenburg ihren Versicherten spezielle Behandlungsprogramme bei bspw. fogenden chronishcen Erkrankungen:

Die Teilnehmer erhalten bestmögliche Behandlung nach neuesten, wissenschaftlichen gesicherten Erkenntnissen. Sie werden durch den koordinierenden Arzt aktiv in die Behandlung einbezogen und erhalten eine Übersicht über den Behandlungsablauf. Mit zertifiierten Schulungen, speziellen Kursen und Informationsmaterial zur persönlichen Lebensführung unterstützen wir Sie individuell.

Weiterer Vorteil: Die Teilnehmer dieser Programme sind von der Praxisgebühr befreit! Wir beraten Sie gern persönlichin unseren Servicecentern ganz in Ihrer Nähe oder rufen Sie uns einfach auf unserer kostenfreien Hotline 0800 2654444 an.

Die Teilnahme an AOK-Curaplan ist freiwillig und mit keinen Kosten für die Versicherten verbunden. Wenn Versicherte an AOK-Curaplan teilnehmen,  entfällt für sie die Zahlung der Praxisgebühr.

Zusatzversicherungsangebote der AOK Berlin-Brandenburg

Auf einen Blick:

Vorteile beim Abschluss einer Zusatzversicherung für Versicherte der AOK Berlin-Brandenburg - Die Gesundheitskasse:

 - Reduizierter Monatsbeitrag durch Rabatte ( bis zu 11%).

- Erlass der allgemeinen Wartezeit.

- Aufnahmezwang für AOK Versicherte.

- Vereinfachte Risikoprüfung.

 

 

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