Gesetzliche Krankenkassen – Tarifvergleich
Private Krankenversicherung

Wie kann gespart werden? Was ist medizinisch notwendig?

Die Tücken beim Sparen liegen im Detail - Beispiel Diabetes

Erbitterte Gefechte über mögliche Einsparungen erlebt das Gesundheitswesen bereits vor der konkreten Ausformulierung der großen Reform. Die Diskussionen über die heikle Frage, was medizinisch nötig ist, dürfte weiter an Schärfe zunehmen.

Doch wo soll gespart werden, wenn die Krankenkassen auch künftig die Versorgung aller Versicherten bezahlen sollen? Im Geflecht zwischen Kassen, Ärzten, Kliniken, Apothekern und Pharmakonzernen lauern viele Widerstände gegen Sparversuche - wie der Streit um bestimmte Insulin-Präparate für Diabetiker deutlich vor Augen führt.

Für das bewertende Institut, das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), war die Sache Mitte Februar klar. Im Vergleich zum Humaninsulin konnte es selbst nach rund einem halben Jahr Recherche keinen relevanten Zusatznutzen der teuren Insulinanaloga erkennen. Nach Angaben der Bundesregierung werden mit den kostspieligen Mitteln derzeit rund 200.000 Diabetiker des Typs 2 behandelt.

Was von den gesetzlichen Kassen erstattet wird, entscheidet das wichtigste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern, der so genannte Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Dieser warnte nach Veröffentlichung des IQWiG-Berichts Mitte März vor «unnötigen Ausgaben».

Umgehend liefen Diabetespatienten Sturm - und übergaben dem Gesundheitsministerium Ende März rund 100.000 Unterschriften. Der Deutschland-Chef des Pharmakonzerns Sanofi-Aventis, Heinz-Werner Meier, sah in einem Interview gleich grundsätzliche Fehlentwicklungen: «Wir befürchten, dass in Zukunft alle innovativen neuen Medikamente in ähnlicher Weise nach von der Fachwelt nicht nachvollziehbaren Kriterien beurteilt werden könnten, nur weil sie teurer sind.»

Was also ist innovativ - und was medizinisch notwendig? Die Wirkung des Normalinsulin setzt nach rund 30 Minuten ein, die kurzwirksamen Stoffe kommen schneller ins Blut und wirken in der Regel innerhalb von 15 Minuten. Der zeitliche Abstand zwischen Spritzen und Essen fällt praktisch weg. Doch ist das ein Zusatznutzen, der einen höheren Preis und Millionenkosten zu Lasten der Solidargemeinschaft rechtfertigt?

Wenn es konkret wird, wehren sich die jeweils Betroffenen mit Macht. Ein Kompromiss könnte darin liegen, dass der Leistungskatalog der Kassen die Mittel nur noch für bestimmte Patientengruppen neu vorsieht, etwa für Langzeitdiabetiker mit Insulinresistenz. Der Kampf um die Definition medizinischer Notwendigkeit dürfte auf der Reformbaustelle Gesundheit aber immer wieder neu losbrechen.

(dpa)